Strafen bei Unterlassung von Reinigungs- und Pflegepflicht der Grünanlagen

Laufende Nummer: 
471
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Vermieter beziehungsweise Wohnungsgesellschaften wie die "Deutsche Wohnen" sollten Strafen zahlen, wenn sie der Reinigungs- und Pflegepflicht der Grünanlagen ihrer Wohnungen und Anlagen in Potsdam nicht nachkommen (Schlaatz, Erlenhof). Die Ausgaben wurden von den Mietern ja auch bezahlt. Von den Geldern erwirbt die "Deutsche Wohnen" noch Bauland in Krampnitz. Ich hoffe die Flächen verkommen nicht auch, wie die am Schlaatz.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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