Sicherheit auf Geh- und Radwegen kontrollieren
Es gibt klare Regeln in der STVO wie sich Teilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten hat! Regelmäßig fahren Fahradfahrer und E-Roller Fahrer auf der falschen Radwegseite und gefährden anderen Teilnehmer und Fußgänger. Wir haben ein Rechtsfahrgebot was auch für den Radweg gilt! Fahradfahrer und E-Rollerfahrer haben fahrend nichts auf einem Gehweg zu suchen wenn es auf einer Straßenseite einen Radweg für beide Richtungen gibt! Anscheinend wissen das viele Bürger nicht. Hier würde zum einen eine Aufklärungen in Zeitungen und auch den Schule helfen. Parallel müssen diese Vergehen kontrolliert und gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden! Beispiele wären: Zeppelinstraße, Pappelallee, Nedlitzerstraße/Pfingstberg, Jägerallee, Hegelallee.
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