Schul-IT Ausbau der Verwaltung

Laufende Nummer: 
338
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 

Seit Jahren hängt der Ausbau der Schul-IT hinterher. Die IT zu installieren ist das eine, aber diese auch zu pflegen, das diese mit der Zeit sich weiterentwickelt, daran scheitert es intern in der Stadtverwaltung. Die zuständigen IT-Administratoren werden seit Jahren von Fachbereich zu Fachbereich geschubst und sind ohne stabile Leitung handlungsunfähig. Die dringend benötigte IT-Verwaltung seitens der Stadtverwaltung wird somit nicht sichergestellt und eine nötige dauerhafte IT-Pflege ist nicht gegeben. Die Schulen erhalten somit neue IT-Hardware inkl. Software, aber eine dauerhafte Betreuung bleibt aus und die Schulen werden erneut alleine gelassen mit der IT. Hiermit wird gefordert, das die Verwaltung der Schul-IT in den Bereich 235 "Bau- und Betrieb Kita / Schule" als eigenständige Arbeitsgruppe mit eigenem Arbeitsgruppenleiter dauerhaft integriert wird. Die Planung und Beschaffungsmaßnahmen der Schul-IT werden durch die Arbeitsgruppe sichergestellt. Die Abrechnungen / Buchhaltung kann gebündelt von der Arbeitsgruppe 2353 "Schulverwaltung" übernommen werden, da dies eh das Kerngeschäfts der Arbeitsgruppe 2353 ist. Eine zusätzliche Finanzierung tritt nur mit dem Einsatz einen aktuell fehlenden Arbeitsgruppenleiters auf.

Aktuell werden die IT-Administratoren von Fachbereich zu Fachbereich ohne stabile Leitung geschubst. Somit sind diese Mitarbeiter handlungsunfähig. Diese Personalkosten schlagen dennoch im Haushalt auf. Es geht ergo nicht darum, wie die höheren Kosten getragen werden können, sondern wie die Kosten sinnvoller eingesetzt werden! Wenn die Kosten eines Abteilungsleiters die Produktivität und Effektivität der Schul-IT um 500% steigert, dann sind die anfallenden Kosten definitiv gerechtfertigt. (500%, 4 Mitarbeiter und 1 Abteilungsleiter werden endlich nutzbringend aktiv, als Beispiel)

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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