Satzung der städtischen Beteiligungen anpassen
Die Satzung der stadteigenen Beteiligungs-GmbHs sollten wieder dem GmbH-Gesetz entsprechen: Der Eigentümer Stadt entscheidet als Gesellschafter in der Gesellschaftervertretung über alles Wesentliche – nicht der Aufsichtsrat. Denn der unterliegt der Geheimhaltung und so fehlt eine demokratische Kontrolle durch Bürgerschaft oder Presse. Die Gesellschaftervertretung (Vorsitz: Oberbürgermeister, Delegierte aller Fraktionen) kann (nach §) und muss ihre Ergebnisse publizieren. Der Aufsichtsrat darf das gar nicht: So kann ein AR-Vorsitzender Geschäftsführer entlassen, ohne Kontrollen (öffentlich, demokratisch): Weshalb, warum, mit welchen Stimmen welcher AR-Mitglieder, zu welchen Kosten für die Kommune bleibt geheim. Das geht gar nicht. Dass diese Unsitte weit verbreitet ist (siehe auch BER), weil Entscheidungsprozesse sehr verkürzt werden, wenn die Entscheider (wg. Vertraulichkeit des AR) nicht zur Verantwortung gezogen werden können, ist wohl politisch gewünscht, aber im Sinne der Demokratie wirklich eine Unsitte. Und ein wesentlicher Grund für die BER-Katastrophe.
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