Plakatflut bei Wahlkämpfen verbieten
Ich bin für die spürbare Reduzierung der Aushänge von Parteien bei künftigen Wahlkämpfen. Die Zahl der Plakate sollte deutlich geringer ausfallen als bisher. In den Jahren 2018 und 2019 war es aufgrund dreier Wahlen besonders schlimm. Eine Änderung des Landesstraßengesetztes im November 2018 macht dies, wie ich der MAZ am 16.7.2019 entnahm, ja nun möglich. Neue Grundlage könnte die Anzahl der Wahlberechtigten oder die Anzahl der Kandidaten sein. Die monatelange Wahlplakatierung stellt eine Belästigung von Bürgern dar. Ich schlage vor, dass pro Partei/Wahlkreis höchstens 1000 Plakate sowie 30 Großplakate aufgestellt werden und höchstens drei Plakate an Laternen übereinander hängen dürfen. Auch dürften dieselben Gesichter nicht an 5 Laternen nacheinander hängen... Entsprechende Anträge aus der Stadtpolitik gibt es dazu bereits.
Kommentare
Helmut Krüger antwortete am Permalink
Die Materialschlachten bei jeder Wahl scheinen ritualisiert nach dem Motto abzulaufen: Viel hilft viel.
Wer sich allerdings offen und unbefangen die Straßenleuchten zu Wahlkampfzeiten anschaut, der weiß sehr wohl, dass so gut wie keines der Wahlplakate dort wirklich zur Geltung kommt. Denn es hängen ja bis zu sechs Plakate an einer Straßenleuchte, ein unübersehbarer Wust.
Ich habe mich immer gefragt, warum sich das nicht zu den Parteien und Listen herumgesprochen hat. Es ist schlicht kontraproduktiv und herausgeworfenes Geld. Als einzige Erklärung habe ich, dass niemand mit einer Ausdünnung anfangen will, aus der Befürchtung heraus, daraus vermeintlich in den Nachteil zu geraten, solange andere diese Praxis beibehalten.
Als Bürger würde mir ein einziges Plakat pro Stadtteil bzw. Ortsteil vollkommen ausreichen: Ein Plakat mit dem Hinweis, auf welchem der zentralen Stadtteil-/ Ortsteilplätze welche Vereinigung welche Info-Veranstaltung zu welcher Zeit anbietet.
Menschen, die dem Motto "Viel hilft viel" anhängen, ist das freilich zu wenig.
Hätte ich noch Punkte zu vergeben, Sie bekämen sicher mindestens einen Punkt. So also nur meine verbale Zustimmung.
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