Ordnungsgelder bei Verschmutzung deutlich erhöhen

Votierungsliste Nummer: 
7
Laufende Nummer: 
58
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Stand der Umsetzung: 
Eine Umsetzung kann nicht realisiert werden.

Damit Potsdam das Wachstum finanzieren und erfolgreich meistern kann, sollten Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten auf Grund von Umweltverschmutzung, wie weggeschmissenen Zigaretten, Kleinmüll, Hundekot oder Müllablagerungen im Wald drastisch erhöht werden. Auch die Schneeräumpflicht von Grundstückseigentümern sollte stärker kontrolliert und entsprechend erhöht werden. Hohe Strafgelder sollten eine Lehre sein.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Das Inspektorenteam des Ordnungsamtes hat seit April 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit wochentags zwischen 6 und 22 Uhr sowie am Wochenende „auf Streife“ sind. Zu den wichtigsten Aufgaben des Ordnungsamtes gehören die Kontrolle des ruhenden und die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit an Unfallhäufungsstellen sowie die Kontrolle der Einhaltung der Stadtordnung und anderer Rechtsvorschriften, wie z. B. auch der Abfallentsorgungssatzung und Straßenreinigungssatzung. Die Inspektoren im Außendienst der Landeshauptstadt Potsdam verteilen im Rahmen der Kontrolle von Hundehaltern ab sofort auch Flyer mit Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter. Derzeit gibt es etwa 30 sogenannte Hundetoiletten in der Stadt, an denen Tüten kostenlos zu entnehmen sind und der Hundehaufen entsorgt werden kann. Für die Inspektoren ist es besonders schwierig, den Verursacher der Hundehaufen nachzuweisen. Dies kann nur gelingen, wenn der Hund und sein/e Halter/in auf frischer Tat ertappt werden.
Sollte ein Verstoß gegen die Stadtordnung, ein Gesetz oder eine der städtischen Satzungen (Rechtsnormen) festgestellt werden, dann wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Höhe des dabei zu entrichtenden Verwarnungs- bzw. Bußgeldes ergibt sich aus dem Bußgeldrahmen der jeweiligen Rechtsnorm gegen die der Betroffene verstoßen hat. Dieser Rahmen wird durch den Erlasser der Rechtsnorm bestimmt. Ein Bußgeldkatalog sichert die Gleichbehandlung aller Betroffenen. Die Höhe wird durch die Art (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln) und durch die Gewichtung der Zuwiderhandlung bestimmt. Die Höhe darf sich dabei nicht am personellen oder organisatorischen Aufwand für die Feststellung des Verstoßes orientieren.

>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto: 12201 – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Prüfergebnis (Stand: Oktober 2015)

Die in einem Bußgeldverfahren auferlegte Geldbuße ergibt sich als Folge für eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Die Geldbuße ist in erster Linie darauf gerichtet, eine bestimmte Ordnung durchzusetzen. Die Höhe einer festgesetzten Geldbuße wird durch die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und den erhobenen Vorwurf bestimmt. Hierbei sind der Grad der Gefährdung oder Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter sowie das Ausmaß der Gefährdung/Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Ausgangspunkt der Festsetzung einer Geldbuße ist der Bußgeldrahmen. Diese Festsetzung darf diesen Rahmen nicht unter- oder überschreiten. 
Die Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Rechtsnormen werden unter Beachtung der personellen und organisatorischen Möglichkeiten des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt.
Im Wesen der Geldbuße liegt nicht der Auftrag, das Wachstum einer Kommune zu finanzieren. Die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Kommune werden durch kommunale Einnahmen wie selbst erhobenen Steuern, Beiträge und Gebühren bewegt. Wegen des im kommunalen Haushaltsrechts geltenden Gesamtdeckungsprinzips ist eine Zweckbindung der Erträge (Einnahmen) nicht zulässig. Dem Wunsch, dass Wachstum der Landeshauptstadt Potsdam über erhöhte Geldbußen zu finanzieren, kann damit nicht entsprochen werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2015/16 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 5227 Punkte, wurde unter der Nummer 3 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. Dezember 2014 unter der Nummer "14/SVV/1060" der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung übergeben. Der Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. März 2015 als Prüfauftrag geändert beschlossen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Prüfung des folgenden Bürgervorschlags vorzunehmen: …“. Das Prüfergebnis wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2015 zur Kenntnis genommen (vgl. Drucksache 15/SVV/0659).

Rechenschaft zur Umsetzung:

Ergebnis der Prüfung: Dem Wunsch, dass Wachstum der Landeshauptstadt Potsdam über erhöhte Geldbußen zu finanzieren, kann laut dem Ergebnis der Prüfung nicht entsprochen werden. Die Ahndung von ordnungswidrigem Verhalten und die damit verbundenen Geldbußen werden durch jeweilige Rechtsnormen auf bundes-, landes- und kommunal-rechtlicher Ebene bestimmt.

Welche Mittel wurden bereitgestellt?

Kostenplanung 2015: Aufwand: 0 EUR / Ertrag: 0 EUR
Kostenplanung 2016: Aufwand: 0 EUR / Ertrag: 0 EUR

Kostenergebnis 2015: Aufwand: 0 EUR / Ertrag: 0 EUR
Kostenergebnis 2016: Aufwand: 0 EUR / Ertrag: 0 EUR

Ausblick, Kostenplanung: 0 EUR in Summe für 2017 bis 2020
 

Zusammengefasste Originalvorschläge:

Ordnungsgelder bei Verschmutzung durchsetzen (Nr. 58)
Damit Potsdam das Wachstum finanzieren und erfolgreich meistern kann, sollte das Bußgeld für Ordnungswidirgkeiten auf Grund von Umweltverschmutzung drastisch erhöht werden. Das Ordnungsamt handelt nicht bei weg geschmissenen Zigaretten oder Kleinmüll auf Gehwegen.

Verwarnungs- und Bußgelder erhöhen (Nr. 26 anteilig zu Ordnungsgeldern bei Verschmutzung)
[…] Es kann nicht angehen, dass Hundebesitzer (wenn sie überhaupt kontrolliert werden) die Hinterlassenschaften ihrer Tiere im ganzen Stadtgebiet verteilen (noch schlimmer: Spielplätze) und dann 20,- Euro Bußgeld erhalten. Das muss weh tun und eine Lehre sein. Da müssen schon mal 300,- Euro oder mehr erhoben werden. Sachverhalte die zukünftig kontrolliert werden müssen und für die Bußgelder von mindestens 100,- Euro aufwärts gelten müssen: a)Schneeräumpflicht von Grundstückeigentümern, besonders in Stadtrandgebieten, Nebenstarssen und vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen. Bei 100 Euro Bußgeld pro Verstoss sind schon an einem einzigen Wintertag mit Schnee allein in Fahrland 20.000 Euro möglich. Mitarbeitereinsatz für einen Tag 200 Euro. b) Kontrolle von Hundebesitzern hinsichtlich Entfernung von Tierkot c) Kontrolle von Müllsündern (Abladen von Müll im Wald, etc.): Mindeststrafe vierstellig. >>
Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit über höhere Steuern die Stadt allein finanziert. Wer sich nicht benehmen kann oder der Meinung ist, der muss sich nicht an ein paar einfache Regeln halten, der kann und sollte ordentlich zur Kasse gebeten werden.

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