„Lottenhof“ im Stadtteil – West
Vorschlag:
Durch die zuständigen Abteilungen der Stadt sollte eine Überprüfung und Regulierung der u.g. Fragen veranlasst werden. Auch wäre eine zeitnahe Finanzierungsanpassung nach DIN 276 voranzustellen. Damit sollte ein ordentlich geplanter Finanzierungsablauf mit Abschluss der Sanierung bis zum Dez.2024 erreicht werden. Der Vorschlag wird hiermit als Anliegen zur Mitgestaltung des Bürgerhaushaltes 2023/24 eingebracht.
Fragestellungen zur Gesamtfinanzierung der geplanten Sanierung des "Lottenhof "als Ort der nachbarschaftlichen Begegnung:
- Gesamtfinanzierung: Besteht für das Projekt eine verbindliche Fortschreibung der Gesamtfinanzierung gegenüber der einstimmigen Beschlusslage des Stadtparlaments?
- Nachplanung: Der zur bisherigen Planung der Sanierung eingetretene zeitliche Verzug von mehr als 12 Monaten gegenüber der Beschlusslage führt zu Mehrkosten der Sanierungskosten (nach DIN 276). Wurde ein Nachplanung und Neubewertung der Kosten der zusätzlichen Mittel veranlasst?
- Selbstbindungs- Beschluss der Stadt: Wurde ein Abgleich zu dem Förderbescheid der Bundesmittel, insbesondere bei der Angleichung des vorgeschriebenen Anteils der 1/3 Eigenfinanzierung, vorgenommen?
- Folgekosten: Der vorläufige Zuwendungsbescheid des BBSR legt die Einstellung und Planung der Folgekosten (10 Jahre) fest. Wurde dazu eine detaillierte finanzielle Planung der zukünftigen Nutzungen des Objektes durchgeführt?
- Zuwendungsbescheid: Inzwischen wurde für das Bauvorhaben die baufachliche Stellungnahme nach RZBau erstellt. Wurde das Ergebnis an das BBSR, zur abschließenden Erstellung des Zuwendungsbescheides weitergeleitet? Liegt der abschließende Zuwendungsbescheid vor?
- Der Beginn der Investitionen in den Lottenhof in Form einer Sanierung erfordert einen ordentlichen Erbbau-Pachtvertrag: Liegt ein solcher Vertrag zwischen der Stadt und Pächter vor?
Die Fakten:
Der Beschluss des Stadtparlamentes: Der Hauptausschuss beschließt auf Grundlage der Beschlussvorlage 21/SVV/0358: Die Landeshauptstadt Potsdam stellt den notwendigen Eigenmittelanteil in Höhe von 983.335,00 Euro zur Verfügung. Durchführung der Maßnahme „Lottenhof – Ostmoderne am Eingang zum Weltkulturerbe“ im Rahmen der Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2020 bereit.
Die Mittel werden im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen gemäß der im Projektantrag dargestellten Finanzierungsübersicht bereitgestellt: 2021 = 77.778,00 Euro / 2022 = 290.223,00 Euro / 2023 = 591.000,00 Euro / 2024 = 24.334,00 Euro - Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
- Aus dem Bundesprogramm 2020 „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält die Stadt über einen vorläufigen Zuwendungsbescheid 1.966.665,00 € an Fördermittel für das Projekt.
- Information vom 11.Januar MAZ beschreibt andere Zahlen: Bereitstellung 2,6 Mio für Lottenhof.
- Bisherige Finanzierung: 983.335,00 Eigenmittel, 1.966.665,00 Bundesmittel = 2.950.000,00 Gesamtfinanzierung
Die dargestellte Finanzierung entspricht gegenwärtig nicht dem realen Finanzierungsbedarf, der Beschlusslage, aber auch nicht der Förderrichtlinie. Eine mögliche Reduzierung der Eigenmittel, wegen Haushaltnotlage, wurde von der Stadt nicht beantragt und liegt als Grund auch nicht vor.
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Persönlich bin ich mit weiteren interessierten Bürgern, in direkter Abstimmung mit dem Stadtteilnetzwerk und dem Förderverein Lottenhof, bei der speziellen Unterstützung des Sanierungsvorhaben seit einigen Monaten ehrenamtlich tätig. Wir werden das Projekt gern weiter begleiten.
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