Kostenlose Container zur Laubsammlung für Privathaushalte

Laufende Nummer: 
977
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Stadtgrün, besonders Laubbäume, haben unzweifelhaft eine herausragende Bedeutung für das Stadtklima, zur Reduzierung von Feinstaubbelastung, Produktion von Sauerstoff oder zur Regulierung des Wärmehaushaltes. Ein nicht ganz unerheblicher Anteil von Bäumen befindet sich auf Privatgrundstücken. Die Grundstücksbesitzer leisten somit einen gesellschaftlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas.
Die Grundstücksbesitzer haben jedoch die Aufgabe, die Bäume zu pflegen und zu erhalten. Ihr Wirken auf die Bäume auf dem eigenen Grundstück ist durch die Baumschutzsatzung eingeschränkt. Im Herbst muß das Laub aufwendig zusammengeharkt und kompostiert (falls der Platz vorhanden ist) oder kostenpflichtig entsorgt werden (Laubsäcke oder selbständiger Transport zur Kompostieranlage). Baumpflege ist notwendig und wird vom Grundstücksbesitzer bezahlt.
Diese Einschränkungen der Freiheit (Baumschutzsatzung) und der erhebliche Aufwand, der die Pflege der Bäume und die Beseitigung des Laubes bedeuten, stehen dem unentgeltlichen gesellschaftlichen Beitrag gegenüber, den diese Bäume leisten. Dies sollte zumindest dahingehend gewürdigt werden, daß die Stadt Container zur Laubsammlung im Herbst kostenlos privaten Grundstücksbesitzern (auf Anforderung) zur Verfügung stellt. Das könnte straßenweise erfolgen, sollte jedoch einen angemessenen Zeitraum umfassen, so daß die gesamte Laubfall-Saison abgedeckt werden kann. Die aktuell eingeführte Lösung der sporadisch angebotenen Grünabfallsammlung ist nicht ausreichend, da diese mit zu weiten Anfahrtswegen verbunden ist und die Annahmemenge auf 1m³ pro Haushalt beschränkt ist (eine einzige Buche kann aber schon über 4m³ Laub pro Saison verursachen).
Die Kosten der Laubsammlungen können einerseits durch Abfallgebühren und andererseits durch den Verkauf des Komposts gesdeckt werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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