Keine städtische Förderung für Religionsprojekte

Votierungsliste Nummer: 
6
Laufende Nummer: 
41
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt keine finanziellen Mittel für die Förderung von religiösen Projekten oder Aktivitäten zur Verfügung.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die Landeshauptstadt finanziert keine religiösen Bauten, weder den Wiederaufbau der Garnisonkirche, noch den Bau der Synagoge oder einer Moschee. In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass Maßnahmen positiver Religionspflege zulässig sind. Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen sind als gesellschaftlich wirksame Kräfte von Relevanz für den staatlichen und kommunalen Rechtsraum, so dass eine staatliche Unterstützung von deren Wirken erfolgen darf. In diesem Zusammenhang werden vereinzelt Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und religiöse Projekte gefördert, zum Beispiel zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder aus Gründen der Umsetzung von Stadterneuerungsmaßnahmen.

Kosten der Umsetzung: 

Da die Landeshauptstadt keine religiösen Bauten fördert, hat der Vorschlag keine finanziellen Auswirkungen. Zur Wahrung der öffentlichen Ordnung finanzierte die Landeshauptstadt im Jahr 2017 übergangsweise einen Raum in der Biosphäre Potsdam zur Durchführung von Freitagsgebeten der Muslimischen Gemeinde. Voraussichtlich ab Herbst 2017 kann der Verein der Muslime Potsdam ein ehemaliges Heizhaus in der Joliot-Curie-Straße als Gebetsraum mieten und so den direkt gegenüberliegenden Standort der Al-Farouk-Moschee Am Kanal erweitern. Vorgesehen ist, dass die Landeshauptstadt die Halle von der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) überlassen bekommt und diese dann an den Verein vermietet.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2018/19 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 6.229 Punkte, wurde unter der Nummer 3 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 8. November 2017 der Stadtverordnetenversammlung übergeben. Der Vorschlag wird nun unter der Nummer DS 17/SVV/0821 in die politische Beratung des nächsten Stadthaushalts einbezogen und kann in den Kategorien „Annahme“, „In Umsetzung“, „Prüfauftrag“ oder „Ablehnung“ entschieden werden. Der Vorschlag wurde vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion am 21.11.2017 thematisiert und die Ablehnung empfohlen (0/5/2). Der Vorschlag wurde vom Ausschuss Kultur und Wissenschaft am 15.2.2018 thematisiert und die Ablehnung empfohlen (0/5/2). Der Vorschlag wurde vom Ausschuss für Finanzen in der Sitzung vom 17.1.2018 erstmals thematisiert. Am 21.2.2018 wurde vom Ausschuss für Finanzen die Ablehnung (0/7/0) empfohlen. Im Hauptausschuss wurde am 28.2.2018 die Ablehnung empfohlen (einstimmig). Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7.3.2018 eine „Ablehnung“ beschlossen. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2018/19 keine weiteren Ausführungen.


>> Originalvorschlag:

Nr. 41 - Keine städtischen Gelder für Religionsprojekte
Keine städtischen Gelder für religiöse Bauten und andere religiöse Projekte. Ergänzung (24.6.2017): Konkrete Projekte und Vorhaben sind: Der Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche, der Bau einer Synagoge, der Bau einer Moschee.Religion ist Privatsache.Über 80 % der Potsdamer Bevölkerung gehören keiner Religion an. Dieser große Anteil hat kein Interesse an Gebäuden und an der Durchführung von Veranstaltungen ausschließlich für nichtreligiöse Menschen. Nur unter 20 % der Potsdamer Bevölkerung sind religiös.Für diesen Anteil stehen schon einige Kirchen zur Verfügung, die oft leer stehen. Sie könnten bei Bedarf teilweise für andere Religionen umgewidmet werden. Es ist wichtig, dass in Potsdam auch die Interessen konfessionsfreier Menschen gewahrt und geachtet werden. Sie sind nicht organisiert und haben keine Lobby.

Kommentare

Pardon, ich glaube, dass ein positiv benanntes Ziel immer für förderungswürdiger gehalten wird als ein negativ benanntes Ziel. Dasjenige also, was nicht sein soll. Weil das Zweite, mithin auch der Atheismus, konkret praktisch gar nicht greifbar ist.

Schreiben ist förderungswürdiger als absichtliches Nichtschreiben. Sitzen ist konkreter vorstellbar als Nichtsitzen, weil das Zweite alles und nichts beinhaltet.

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