Integration von SHARING-Portalen in das Gastgewerbe

Laufende Nummer: 
179
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Touristen sind zweifelsohne gut für Potsdam. Schön ist auch, dass gefühlt immer mehr Menschen unsere Stadt besuchen wollen. Portale wie AIR-BNB u. ä. bieten einen bequemen und vor allem unkomplizierten Weg, sich Potsdam für ein paar Tage anzusehen. Allerdings entsteht hier eine Konkurrenzsituation in doppelter Hinsicht.
Zum einen sind die Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten eine direkte Konkurrenz für Betreiber von Hotels und Pensionen. Da Letztgenenannte für Potsdam durch ihr Gewerbe entsprechende Abgaben entrichten, in der Regel Personal eingestellt haben und höhere Auflagen umzusetzen haben, sind die gewerbemäßigen Betreiber hier benachteiligt. Hinzu kommt, dass viele Anbieter den knappen Wohnraum als Gästezimmer umfunktioniert haben, da sich bei Vermietung an Touristen nunmal höhere Einnahmen erzeilen lassen (hier empfielt sich ein Besuch auf den Portalen der SHARING-Plattformen für Potsdam) als bei einer Vermietung.
Die Lösung könnte wie folgt aussehen (um nicht den Weg von Berlin, Hamburg und anderen gehen zu müssen):
1. Wer bei AIRBNB und anderen Übernachtungen anbietet muss ein Gewerbe anmelden (er betreibt ja schließlich eins).
2. Die Genehmigung durch die Stadt ist abhängig von verfügbarem Wohnraum (keine Wohnraumvernichtung) und der Lage (das ewige Rollkofferrumpeln in reinen Wohnbezirken).
3. Die Auflagen und Abgaben (Nachweis einer Gästeliste und anfallende Steuern und Abgaben) unterscheiden sich nicht von anderen Gewerbetreiebenden in der Branche.
4. Die Stadt überprüft stichpunktartig, aber regelmäßig (auch in den Portalen!) wer Wohnraum kommerziell anbietet.
Die Kommunikation der Stadt in Richtung der Anbieter sollte die Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellen. Wer an der Stadt verdient, muss sich auch am Erhalt der Lebensqualität beteiligen - also Steuern zahlen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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