Höhere Gebühren für Nutzung des Straßenlandes: Film, Gastro, Werbung

Votierungsliste Nummer: 
5
Laufende Nummer: 
400
Art der Übermittlung: 
Bürgerversammlung / Infostand
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Potsdam erhöht die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes bei Filmarbeiten, gewerblichen Info-Ständen oder Festen und für die Nutzung durch Cafés und Restaurants.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Für eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren in Potsdam werden die preislichen Entwicklungen und Tendenzen aufgenommen und beobachtet. Die aktuellen Gebühren und Bedingungen sowie die Untergliederung des Stadtraums ergeben sich aus der im Internet veröffentlichten Straßensondernutzungssatzung aus dem Jahr 2016. Demnach wird in Potsdam in drei Zonen unterschieden: 1. Brandenburger Straße, 2. Innenstadt und 3. Übriges Stadtgebiet. Für Werbeveranstaltungen oder Werbefahrzeuge und -stände betragen die Kosten beispielsweise maximal 3 Euro pro m² und Tag. Für die gastronomische Nutzung wird nach Wochen-, Monats- und Saisonpreisen unterschieden. Für eine Saison (Mai bis Oktober) fallen in der Zone 1 dann 40,32 Euro pro m² sowie in den Zonen 2 und 3 Kosten von 27,70 bis 29 Euro pro m² an. Hierbei gelten zudem festgelegte Mindestgebühren. Bei der Nutzung einer Straße für Filmaufnahmen sind je Drehort 65 Euro pro Tag zu entrichten (gleicher Preis für alle Zonen). Jährlich werden insgesamt rund 400.000 Euro an Sondernutzungsgebühren eingenommen.
Für eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung sollten neben dem Preisindex auch die Unterhaltungskosten des Straßenlands als Vergleichswerte aus anderen Städten herangezogen werden. Potsdam ist aktuell bereits im oberen Kostenbereich zu verorten. Insbesondere bezüglich der Gebühren für Dreharbeiten ist zu beachten, dass Potsdam als Filmstadt mit einer Film-Universität und einem Film-Gymnasium eine Gebührenhöhe wählen muss, die auch studentischen bzw. schulischen Filmprojekten zugemutet werden kann. Diese Projekte bilden den Grundstock für das filmtechnischen Know-How von dem die gesamte Landeshauptstadt profitiert. Derartige Projekte können jedoch rechtlich nicht von den wirtschaftlich stärker aufgestellten Produktionen abgegrenzt werden.
Nichtzuletzt wird darauf verwiesen, dass die Höhe der Gebühren für die Sondernutzung kein geeignetes oder gar rechtmäßiges Instrumentarium für die Regelung von störend empfundenen Gastronomieverhalten im Innenstadtbereichen darstellt. Die Rahmenbedingungen für die Erteilung von Genehmigungen ergeben sich aus § 18 des Brandenburgischen Straßengesetzes.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2023/24 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und konnte aus diesem Grund nicht in die „TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.
_

Originalvorschlag: 400. Höhere Gebühren für Nutzung des Straßenlandes
Straßen werden nicht nur von Autos genutzt. Auch Gastronomie, Filmteams oder Werbestände stehen dort. Die Brandenburger Straße beispielsweise wird immer voller mit Gastro-Tischen. Die Stadt sollte hiergegen etwas unternehmen, denn gerade in der Innenstadt empfinde ich das als sehr störend. Ich glaube auch, viele Gastronomen nutzen mehr Platz, als ihnen zu steht. Bei Info- und Werbe-Ständen und Filmarbeiten, finde ich, sollte die Stadt die Gebühren spürbar erhöhen. Erstens, damit das nicht weiter überhand nimmt und zweitens, damit sich die Beliebtheit unserer Stadt auch in der Kasse wiederspiegelt...

Neuen Kommentar hinzufügen