Fahrverbot für Fahrzeuge mit übertriebener Lautstärke

Laufende Nummer: 
80
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Man muss kaum erklären, dass vor allem PKW und Motorräder mit extremer Lautstärke eine Qual in Wohngebieten sind. Es macht den Fahrzeugführern auch enormen Spaß ihre Mitbürger damit zu erschrecken, sehr gerna ja auch mitten in der Nacht. Es gibt keine technische Notwendigkeit für diese Lautstärken. Sie dienen einzig der persönlichen Befriedigung der Fahrzeugführer.
Dass Lärm gesundheitsschädigend ist, ist bekannt.
Das grundsätzliche Ziel in Wohngebieten sollte immer Lärmvermeidung sein.
Die maximal erlaubte Lautstärke muss im Interesse der Mehrheit liegen und nicht im Wunsch weniger Individuen, deren einziger Zweck, das Nerven anderer ist.
Mir ist natürlich klar, dass Verbote nicht eine grundsätzliche Lösung sein können. Nur hier ist der Wille zur Bedrohung von Leib und Leben klar offensichtlich. So etwas muss immer verboten und unter Strafe stehen, da es Individuen gibt denen das egal ist, ja die das explizit wollen. Dass Lärm dieser übertriebenen Art zur Körperverletzung zählt dürfte klar sein, da er auch eingesetzt wird um zu Foltern.
Die maximal erlaubte Lautstärke muss von Fachleuten ermittelt werden und das Überschreiten muss ernsthaft(!) geahndet werden. Bei Wiederholungen würde ich Führerscheinentzug vorschlagen.
Die Polizei muss deutliches Interesse an der Ahndung zeigen und Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Zur Finanzierung muss man in Potsdam kaum etwas vorschlagen, wenn in einer der reichsten Städte Deutschlands keine Mittel zu finden sind, dann kann es sich nur um Missbrauch handeln.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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