Erbbaurecht vor Verkauf

Laufende Nummer: 
1237
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Statt ein weiteres Anheizen des Grundstücksmarkts beim Verkauf von Grundstücken nach dem Höchstpreisgebot durch die öffentliche Hand soll sich die Stadt Potsdam als ausschließlich gemeinwohl orientierter Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden verhalten.

Die Preissteigerungen von städtische Grundstücken schlagen letztlich auf die Mieten in der ganzen Stadt durch und locken private Grundstücksspekulanten an.‎

Was an anderer Stelle ethisches Investment heißt muss auch für die Stadt gelten.

Die Stadt muss ihre ‎Verantwortung und Soziale Kompetenz wahrnehmen.

Priorität sollte nicht der Verkauf von Grundstücken haben sondern die Vergabe im Erbbaurecht, damit die Stadt langfristig Verfügungsgewalt über den Grund und Boden behält.

Öffentliche, genossenschaftlichen und private Investoren benötigen eine kalkulierbare Grundlage für den Boden auf dem sie investieren, um zu für die Bevölkerung tragbaren Preisen im Wohn- und Gesellschaftsbau tätig werden zu können.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Die Vergabe im Erbbaurecht an sich verändert bzgl. den aktuellen Preisen gar nichts. Dies wäre erst der Fall, wenn die Stadt einen Erbbauzins und einen Wert ansetzt der unter Marktkonditionen wäre.

Für sozial förderungswürdige Projekte (Schule, Theater, ...) ist das super aber durch einen reduzierten Kaufpreis mit entsprechenden Auflagen genauso erreichbar.

Für wohnungsbauende wäre dies eine ungerechte Privilegierung oder zumindest das falsche Instrumentarium zur Umsteuerung. Letztlich würde darüber einem individuellen Bauherren ein Vorteil verschafft.

K-buerger ist leider nicht darauf eingegangen, dass Erbaurecht der Gemeinde eine langfristige Verfügungsgewalt erhält. Es geht auch nicht ausschließlich um den 'aktuellen Preis' sondern um die Frage, ob eine Gemeinde sich an der Grundstücksspekulation beteiligen soll. Also nicht nur eine wirtschaftlich sondern eine ethische Frage.  ‎

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