Einnahmen durch Ordnungswidrigkeiten: Parkverstöße
Leider gehört es zum Alltag, dass nicht-behinderte Menschen auf Behinderten-Parkplätzen (sowie Mutter-Kind-Parkplätzen) parken. Besonders häufig geschieht dies auf Parkplätzen von Supermärkten. Da die Stadt in diesem Fall keinen "Zugriff" hat, könnten mit den Betreibern/Inhabern der Geschäfte entsprechende Verträge ausgehandelt werden, die es erlauben, dass das Ordnungsamt Falschparker mit einem Bußgeld bestraft. Dieses müsste entsprechend der Rücksichtslosigkeit, die mit einem solchen Verhalten verbunden ist, deutlich höher ausfallen, als ein "normales" Bußgeld (mind. 500 €). Die Folge wären hohe Einnahmen durch Verstöße. Sollten diese Vergehen durch die höheren Strafen zurückgehen, hätte man zwar keine Einnahmen erzielt, aber ein gesellschaftliches Problem erledigt.
Kommentare
K-buerger antwortete am Permalink
Die Intention des Antragstellers ist vollkommen richtig und das Verhalten einiger zu verurteilen, die Maßnahme 500€+ für ein Falschparken total überzogen.
Ich denke es wäre wesentlich besser hier für den ersten Fall eines Parkens auf einem Behindertenplatz eine schriftliche Ermahnung mit 50€ , im Wiederholungsfall eine Verwarnung mit 100€, und beim dritten Mal 200€ und einen Punkt zu vergeben. So etwas würd chronisch Fußfaule wesentlich mehr motivieren.
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