Einhaltung von Grundstücksgrenzen

Laufende Nummer: 
266
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Durchsetzen der Ordnung zur Einhaltung von Grundstücksgrenzen. Das betrifft insbesondere Heckenbreiten, die auf Fußwege oder Straßenwege wachsen und Heckenhöhen. Letztere sollten auf die Werte begrenzt werden, die in den entsprechenden Verordnungen benannt sind. Dies sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die öffentlichen Wege auch benutzen können. Der einseitige Egoismus von Grundstücksbesitzern, zB in der Siedlung Bornstedter Feld, ist nicht hinnehmbar. Dies betrifft aber auch kommunale Grünflächen und Hecken – auch diese dürfen regelmäßiger gepflegt werden…

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Volle Zustimmung. Das Ordnungsamt läßt da erhebliche Verwarngelder liegen. Überhaupt wird zu lasch geahndet.

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