E-Scooter aus Potsdam entfernen

Laufende Nummer: 
590
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

E-Scooter zerstören das Stadtbild von Potsdam, da die überall ohne Rücksicht abgestellt werden. Sie sind somit auch ein Verkehrshindernis für Potsdamer Radler. Leihfährrader haben eine Abhol- und abgabestation, was bei E-Scootern nicht der Fall ist. Radler sind schon vielen Gefahren im Potsdamer Verkehr ausgesetzt (z.b. zu enge, keine oder marode Radwege), nun kommt eine Zusatzgefahr durch diese unachtsam abgestellten Geräte noch hinzu- das finde ich unverantwortlich! Ich persönlich sehe auch viel mehr Touristen oder Potsdamer mit einem Leihrad anstatt mit einem E-Scooter. Eine Investition in eine umweltfreundliche Fortbewegungsatiate sieht anders aus.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Soweit es der 'Anbieter ist, der die E-Scooter dort gezielt und geballt hinstellt, kann ich nur zur Eigeninitiative raten. Das ist nicht nur nicht verboten, sie ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Stehen drei, vier oder fünf E-Scooter auf einer Fläche, die dafür offensichtlich nicht vorgesehen ist, die weder gemietet noch sonstwie vereinbart ist, gilt es, Hand anzulegen. Leicht sind sie nicht, doch überschwer sind sie auch nicht. Mit anderren Worten: Sie lassen sich wegtragen dorthin, wo Abstellflächen bspw. für Fahrräder sind.

lWer vom Prozedere der Flächenbelegung halbwegs Bescheid weiß, kann eine solche Maßnahme im Sinne einer "Ersatzvornahme" tun. D. h.: Bevor das chronisch und krankheitsbedingt immer überlastete Ordnungsamt tätig werden kann, werden Bürger an dessen Stelle tätig.

Das ist wie im Falle eines Brandes, wo ja auch nicht erst die Erlaubnis des Hauseigentümers eingeholt werden muss. ob die Feuerwehr gerufen werden darf.

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