Carsharing und Ladesäulen-Konzept aufstellen

Laufende Nummer: 
191
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Durch die Nähe zu Berlin gestaltet es sich für die Stadt Potsdam im Vergleich zu ähnlich großen Städten deutlich leichter, Anbindung an Car-Sharing-Konzepte und den damit einhergehende oder selbstständigen Ladesäulenausbau zu suchen. Durch einen schnell wachsenden Markt (sowohl Carsharing als auch Ladesäulen) stehen mittlerweile genügend Anbieter zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit der Stadt finanziell tragbare Konzepte ausarbeiten können. Dabei ist es oft sogar möglich, abseits eines Stellplatzes alle finanziellen Belastungen bei Bund, Anbieter und Kunden zu belassen. Bisherige Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass ein Carsharing-Fahrzeug oft bis zu zehn private Pkw ersetzen kann. Dies würde zu einer Entschärfung der Parkraumsituation, der Luftverschmutzung und nicht zuletzt auch zu einem geringeren CO2-Ausstoß beitragen.
Alle bisherigen Ladesäulen im Stadtbereich (7, davon 1 in der Innenstadt auf einem kostenpflichtigen Krankenhausparkplatz) habe hohe Zugangshürden (seltene Stecker, Verbund Stromticket), hohe Gebühren oder sind teilprivat (obeta electric, Authaus Wegener). Elektro-Autos könnten auch von den im Elektromobilitätsgesetz eingeräumten Möglichkeiten profitieren in dem die Stadt beispielsweise einzelne Parkflächen für diese kostenlos zur Verfügung stellt. Durch eine lückenlose Strom-Versorgung und eine Parkplatzprivilegierung würde man so das Elektro-Auto für Pendler im Raum Berlin/Potsdam und Umland attraktiver machen. Profitieren würden davon auch all jene, die an den Hauptverkehrsstraßen wohnen und unter den regelmäßigen Abgasgrenzwert-Überschreitungen leiden. Es sollte jedoch insgesamt darauf geachtet werden, beide Konzeptionen nicht zu lasten der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Radfahrer zu gestalten, um die nachhaltigsten und sozialsten Fortbewegungsmittel nicht einzuschränken.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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