Beteiligung der Umlandgemeinden u. a. an Schulinvestitionen

Votierungsliste Nummer: 
7
Laufende Nummer: 
936
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 
Themenfeld: 

Gefordert wird die Beteiligung der Umlandgemeinden an den Schulinvestitionen in Potsdam, entsprechend des aktuellen Schüleranteils aus der jeweiligen Gemeinde. Daneben hält Potsdam für das Umland auch kulturelle und soziale Einrichtungen vor. Durch vertragliche Regelung sollte erreicht werden, dass sich die im Umland befindlichen Kommunen und Landkreise angemessen an den entsprechenden Kosten Potsdams beteiligen, beispielsweise über einen „Bürgerschlüssel“.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die weitere Schulentwicklung ist eine der Herausforderungen der dynamisch wachsenden Landeshauptstadt Potsdam. Um diese Aufgabe zu bewältigen, fasste die Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2014 einen Beschluss zur Refinanzierung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020. Mit dem Eckwertebeschluss zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2017 wurden über das bereits aufgelegte Schulentwicklungsprogramm hinausgehende Bedarfe und Ansätze zu ihrer Finanzierung beschrieben. Für die Investitionen in diesem Bereich müssen ganz überwiegend Kredite aufgenommen werden.
Bereits der Beschluss aus dem Jahr 2014 sieht u. a. Gespräche mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark vor, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am Bau von neuen Schulen zu erreichen. Weiterhin wurde beschlossen, dass sich die Stadt gegenüber dem Land für die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Beteiligung von Umlandkommunen am Schulneubau in Zentren einsetzt.
Zur Umsetzung des Beschlusses gibt es zahlreiche Aktivitäten sowohl des Oberbürgermeisters als auch der zuständigen Fachverwaltung. In direkten Gesprächen mit dem Land und auch über den Städte- und Gemeindebund wurden und werden die berechtigten Forderungen der Landeshauptstadt vorgetragen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Novelle des Schulgesetzes, um eine gesetzliche und somit verlässliche Grundlage für eine Beteiligung an den investiven Kosten durch die entsendenden Kommunen zu erreichen.
Bei der Umsetzung des Vorhabens handelt es sich um eine laufende Aufgabe. Der zeitliche Horizont wird durch die Fristen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Landes bestimmt.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält als kreisfreies Oberzentrum über den kommunalen Finanzausgleich im Land Brandenburg eine höhere Förderung als die Umlandgemeinden. Diese Zahlungen – auch wenn sie nicht in ausreichender Höhe erfolgen – stellen derzeit einen Ausgleich für die besonderen Lasten u. a. im sozialen und kulturellen Bereich dar.

Kosten der Umsetzung: 

Durch eine Umsetzung wäre eine spürbare Entlastung der Landeshauptstadt Potsdam bei den Investitionskosten für den Neubau und die Erweiterung von Schulen zu erreichen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl / Priorisierung ausreichend Punkte und wurde in der „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“ unter der Nummer 7 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl und konnte aus diesem Grund nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.

Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

936 | Beteiligung der Umlandgemeinden an den Schulinvestitionen: Beteiligung der Umlandgemeinden an den Schulinvestitionen in Potsdam, entsprechend des aktuellen Schüleranteils aus der jeweiligen Gemeinde. Begründung: Die Zahl der einpendelnden Schüler nach Potsdam ist enorm und ist einer der Gründe für Schulmeubauten geworden. Es ist fair, hier eine gerechte Lastenverteilung zu erreichen.
820 | Umlandgemeinden finanziell fordern: Ich bin für die stärkere Einbeziehung von Umlandgemeinden. beispielsweise gehen in Potsdam viele Schülerinnen und Schüler zur Schule, obwohl die Stadt keine Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch das Land besitzt (weil die Schüler ja nicht aus Potsdam kommen). In diesem Beispiel ist deutlich, dass anhand einfach zu ermittelnder Zahlen auch Investitionszuschüsse von Umlandgemeinden eingefordert werden können. Daneben hält Potsdam für das Umland auch kulturelle und soziale Einrichtungen vor. Durch vertragliche Regelung sollte erreicht werden, dass ich die im Umland befindlichen Kommunen und Landkreise angemessen an den entsprechenden Kosten Potsdams beteiligen, beispielsweise über einen "Bürgerschlüssel".

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