Behördenwillkür und Justizbeschäftigung unterlassen

Laufende Nummer: 
498
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Der Kommentar „Hammer“ aus der PNN vom 2. Mai 2017 spricht mir aus dem Herzen. Darin wird die Bauverwaltung der Landeshauptstadt einmal mehr durch den Kakao gezogen.

„Es ging um einen Fall, der an die angeblich fehlende Baugenehmigung für einen Brennholzstapel am Inselhotel Hermannswerder erinnert – nämlich das von der Stadt verfügte Abrissbegehren gegen einen Bootssteg am Jungfernsee. Die bizarre Begründung: Der Stegbesitzer sollte auf einmal sämtliche Behörden-Genehmigungen für seinen Steg vorlegen – doch der wurde zu DDR-Zeiten gebaut, damals gab es viele Behörden noch gar nicht. […] Zudem kann sich die Stadt nach dem Holzstapelstreit, dem missglückten Behindertenlift an der Alten Fahrt oder der Hundekot-Tastanleitung für Blinde einmal mehr ungewollter bundesweiter Beachtung sicher sein. Aber vielleicht ist das ja auch das Ziel? Mit Behördenwillkür und Justizbeschäftigung auf Steuerzahlerkosten den Standort Potsdam etwas weniger attraktiv erscheinen lassen, um das Wachstum der Stadt abzuschwächen, um endlich bei der sozialen Infrastruktur – Schulen, Kitas, Verkehrskonzept – nachzukommen? Vielleicht ist das der tiefere Plan bei den vielen Possen – und wir haben die Stadtverwaltung einfach nicht verstanden?!“

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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