Auflagen für Investoren

Laufende Nummer: 
219
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Wenn die Stadt Grundstücke verkauft, sollten Investoren ortsübliche, realistische und angemessene Summen für die Grundstücke bezahlen. Und dann sollten sie auch noch nachhaltige Auflagen umsetzen und diese ebenso kontrolliert werden. Die öffentlichen Ausschreibungen und Bieterverfahren im Vorfeld sollten mit Auflagen für die Investoren zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben bspw bei Radwegen, Spielplätzen und Uferwegen verknüpft werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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