Begehbarkeit von Fußwegen bei Kreuzungen und Einmündungen: Sichtbare Sensibilisierung
Der in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebene 5 Meter-Parkverbotsbereich innerhalb von Kreuzungen und bei Einmündungen wird durch gestalterische Mittel sichtbar betont.
Begründung:
Potsdam hat sich neben der Radverkehrsförderung und neben der Förderung des ÖPNV auch der Fußverkehrsförderung verschrieben. Der Umbau bspw. in der Charlottenstraße kündet von diesem Ziel ebenso wie die Vorstellung, den Fußgängerbereich der Brandenburger Straße bis zum Bassinplatz zu verlängern.
Eklatante Fehlstellen finden sich beim Fußverkehr gerade bei den Wegen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg. Diese sind gerade in dichtbesiedelten Wohngebieten durch abgestellte Fahrzeuge blockiert, teils infolge von Gedankenlosigkeit, teils auch aus blankem Egoismus. Eine Kennzeichnung würde die Blockierenden darauf aufmerksam machen, dass ihr Fahrzeug nicht etwa bloß abgestellt wird, sondern sie den (unsichtbaren) Gehweg über die Fahrbahn hinweg blockieren.
Körperlich fitte Menschen, wie ich es bin, gehen sicher locker mit derlei Situationen um. Für ältere Menschen, für gehbehinderte Menschen wie auch Kinder unter 12 Jahren, die mit Rädern den Gehweg benutzen müssen, ist kein Durchkommen. Genau das gilt es durch die vorgeschlagene sichtbare Sensibilisierung - später auch begleitet mit stärkerer Ahndung - zu verhindern.
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