Hundesteuer deutlich anheben

Votierungsliste Nummer: 
1
Laufende Nummer: 
271
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Deutliche Erhöhung der Hundesteuer.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Aufkommen der jeweiligen Gemeinde, in der diese erhoben wird, zusteht. Steuern sind generell nicht zweckgebunden. Sie sind Einnahmen, die zur allgemeinen Deckung der Ausgaben der Gemeinde dienen. Hundesteuer kann dem nach nicht als Gegenleistung für die Beseitigung von Hundekot oder auch für den Bau von Radfahrschnellwegen erhoben werden. Die Erhöhung der Steuersätze und damit der Hundesteuer für Maßnahmen, die allein der Hundekotbeseitigung oder auch dem Radwegebau dienen, hätte den Charakter eines Entgeltes, der mit dem Begriff Steuern nicht vereinbar ist. Denn Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Produktkonto: 6110200.4032100

Kosten der Umsetzung: 

Die „HdSt-Einnahmen insges. 2014-2016“ basieren auf die in dem jeweiligen Jahr erfassten Hunde. Darunter natürlich auch die in der Hundebestandsaufnahme 2011/2012 erfassten Hunde, der durch das Ordnungsamt bei Kontrollen zusätzlich bisher nicht erfassten Hunde, als auch der Steuersatzerhöhung 2013.

HdSt (Hundebestandsaufnahme 2011/2012): Mehreinnahmen 2011 und 2012: 73.000 Euro

HdSt (Steuersatzerhöhung ab 1.7.2013): Mehreinnahmen 2013: 71.000 Euro

HdSt (Steuersatzerhöhung): Mehreinnahmen 2014: 139.000 Euro

HdSt; Einnahmen insges. 2013: 593.700 Euro // 2014: 678.800 Euro // 2015: 695.200 Euro
HdSt; zu erwartende Einnahmen insges. 2016: 704.800 Euro

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl ausreichend und bei der abschließenden Votierung insgesamt 6.030 Punkte, wurde unter der Nummer 3 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2016 unter der Nummer "16/SVV/0678" der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung übergeben. Der Vorschlag, die Hundesteuer „deutlich“ anzuheben fand im Finanzausschuss keine Mehrheit. Begründet wurde dies mit der bereits im Jahr 2013 durchgeführten Erhöhung der Hundesteuer und dass „potentielle Mehreinnahmen“ aus einer solchen Erhöhung nicht zu einer spürbaren Entspannung der Haushaltslage führen würden. (21.12.2016) >> Der Vorschlag wurde vom Finanzausschuss abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung folgte in ihrer Sitzung vom 1.3.2017 der Empfehlung.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Dieser Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 1. März 2017 abgelehnt. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2017 keine weiteren Ausführungen.
 

Originalvorschläge:

Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

271 | Hundesteuer, Strafen bei Verschmutzung: Hundebesitzer verhalten sich oft nicht korrekt, zunehmend verschmutzen öffentliche Grünanlagen und Straßen. Hier müssen bessere Kontrollen und Sanktionen her. Hunde sind stärker zu besteuern.
313 | Hundesteuererhöhung: Die Zunahme von Hunden im öffentlichen Raum und die Nichtdurchsetzung der Leinenpflicht sollte mit einer drastischen Erhöhung der Kommunalsteuer auf das Halten von Hunden begegnet werden. Die Einnahmen könnten für den Bau von Radfahrschnellwegen eingesetzt werden.
383 | Erhöhung der Hundesteuer: Ich bin für die Erhöhung der Hundsteuer, da sich die Hundehalter nicht an die Anforderungen halten.
463 | Hundessteuer erhöhen / Ordnungsmaßnahmen gegen Hundekot: Hundessteuer erhöhen / Ordnungsmaßnahmen gegen Hundekot

Kommentare

hundehalter die jetzt noch eine tüte bei haben, können nach der erhöhung sich denken "ich bezahl mehr, also brauch ich den haufen nicht wegräumen. kann sich jemand anderes drum kümmern."
also ist eine erhöhung der hundesteuer kontraproduktiv bei der beseitigung von den hundehaufen.

Wann kapieren die Trottel, die sich an der "Abstimmung" zum Bürgerhaushalt beteiligen, dass sie nur nützliche Erfüllungsgehilfen des Rathauses sind. Was Geld kostet, wird abgelehnt - was Geld bring wird angenommen.

Wenn die Hundesteuer erhöht werden soll - warum nicht auch die Katzensteuer, die eine viel schlimmere Plage darstellen.

Warum kassiert das Ordnungsamt die Mütter nicht ab, die ihre Kinder an Bäume koten und urinieren lassen.

Die Verfasser des Vorschlages sind nur eins - katzenbesitzende Hundehasser.

Sehr geehrter Nutzer "matthiasmario",

vielen Dank für Ihr Interesse am Bürgerhaushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Im Sinne einer ausgewogenen Diskussion möchten wir darum bitten, zukünftige Kommentare und damit auch Nachrichten gegenüber allen Beteiligten respektvoll zu formulieren. Der Ton einer Nachricht kann schnell zu Missverständnissen führen und leicht als unangebracht oder gar beleidigend rüberkommen.

Natürlich interessiert uns auch Ihre persönliche Meinung. Wir möchten jedoch darum bitten, die Ideen und Vorschläge anderer zu akzeptieren und somit auch in diesem Forum ein gutes Miteinander zu pflegen.

Beste Grüße,
Frank Daenzer - Projektteam Bürgerhaushalt

Wohlwissend, dass es viele Hundehalter gibt die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, gibt es auch genug Hundehalter die das beseitigen bzw. beseitigen möchten, aber nicht wissen wohin mit dem vollen Beutel. Es gibt vielerorts in Potsdam nicht genug Abfallbehälter. Konsequenz ist, dass es dann oftmals liegen bleibt oder es wird der volle Beutel ins Gebüsch geworfen. Bußgeld für die Nicht-Beseitigung der Hinterlassenschaften gibt es bereist genauso wie für das Nicht-Anleinen des Hundes in Parks, der Innenstadt und Teilen von Babelsberg. Auch im Wald "herrscht" Leinenpflicht. Was wird also FÜR Hundehalter getan? Hunde bereichern das Leben vieler Menschen und erhöhen die Lebensqualität. Warum gibt es nicht wenigstens ein schönes Hundeauslaufgebiet? Berlin ist hier ein gutes Vorbild. Immer nur darüber nachzudenken, wie man Hundehalter noch weiter einschränkt und zur Kasse bittet ist nicht förderlich, sondern kontraproduktiv. Druck erzeugt Gegendruck... Beste Grüße

Wohlwissend, dass es viele Hundehalter gibt die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, gibt es auch genug Hundehalter die das beseitigen bzw. beseitigen möchten, aber nicht wissen wohin mit dem vollen Beutel. Es gibt vielerorts in Potsdam nicht genug Abfallbehälter. Konsequenz ist, dass es dann oftmals liegen bleibt oder es wird der volle Beutel ins Gebüsch geworfen. Sanktionen wie Bußgeld für die Nicht-Beseitigung der Hinterlassenschaften gibt es bereits genauso wie für das Nicht-Anleinen in Parks oder Stadtteilen mit Leinenpflicht. Auch im Wald "herrscht" Leinenpflicht. Die konsequente Durchsetzung der Sanktionen obliegt der Stadt. Was wird aber FÜR Hundehalter getan? Hunde bereichern das Leben vieler Menschen und erhöhen die Lebensqualität. Warum gibt es nicht wenigstens ein schönes Hundeauslaufgebiet? Berlin ist hier ein gutes Vorbild. Immer nur darüber nachzudenken, wie man Hundehalter noch weiter einschränkt und zur Kasse bittet ist nicht förderlich, sondern kontraproduktiv. Auch wenn Hundekot alles andere als angenehm ist, so ist nicht beseitigter Kot in maximal vier Wochen aufgrund Witterung verschwunden. In die Gegend geworfener Müll dagegen verrottet nicht. Wenn das Verhalten von Hundebesitzern immer wieder zum Thema wird, warum legt man zukünftigen Hundehaltern nicht auf, dass sie nachweislich z. B. 20 Stunden bei einem Hundetrainer gewesen sein müssen? Beste Grüße

Ich finde eine Erhöhung der Hundesteuer auch kontraproduktiv, viele werden leider dann erst recht die Hinterlassenschaften nicht mehr entsorgen.

Und wer denkt an die vielen Hundebesitzer die sich aus Geldmangel oder Altersarmut ihr vierbeiniges (oft einziges) Familienmitglied nicht mehr leisten können? Hunde fördern nachweislich nicht nur die Gesundheit, sondern auch den sozialen Kontakt, gerade von älteren Menschen. Ich finde daher eine deutliche Erhöhung nicht nur unsozial (gerade den vielen Katzenfreigangbesitzern gegenüber), sondern auch Gesundheitsschädlich ;-)

Wie wäre es als Gegenvorschlag mit einer geringen Katzensteuer für "Freigängerkatzen" die leider Sandkästen auf Spielplätzen als Toilette benutzen?

Wer hier für die Erhöhung der Hundesteuer (Aufwandsteuer) seine Stimme gegeben hat, ist meiner Auffassung nach jemand der den besten Freund des Menschen als Sache und nicht als Lebewesen betrachtet. Menschen die sich ehr eine Hundefrei Stadt wünschen als mit ihnen zu leben.

Das Dilemma der Hundesteuer hat die Regierung längst erkannt und hat die Verantwortung deshalb auf die Kommunen abgeschoben. Auf diese Weise ist der Staat aus dem Schneider und die Kommunen machen, was sie wollen. Keiner denkt mehr darüber nach, wie die Hundesteuer entstanden ist und warum es sie heute überhaupt noch gibt. Ein weiteres Argument gegen die Hundesteuer ist die Tatsache, dass der Hund per Gesetz eigentlich keine Sache mehr ist und somit gar nicht besteuert
werden darf… eigentlich:

Die Satzung ist anzufechten,

weil sie inhaltlich nicht in allen Punkten mit dem Gesetz konform geht. Laut BGB § 90 ist eine Sache ein körperlicher Gegenstand. Im § 90a Tiere steht: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
JA WAS DENN NUN? Die windigen Gesetzesverdreher haben sich auch hier ein Türchen offen gelassen, nach dem Motto: Das Tier ist keine Sache ABER….

Die Definition von Hundebesitz

Wenn eine Willenserklärung vorliegt, kann ein Hund nicht als Allgemeinobjekt gehandelt werden, wie es oft in den Satzungen der Fall ist. So wird in der Regel in Paragraf 1 vom Hundehalter und Besitzer/Eigentümer gesprochen, aber wenn es um Mehraufwendungen und Zahlpflicht geht von einer Gemeinschaft (in der Regel Wohngemeinschaft oder Haushalt) Das heißt, egal wem der Hund tatsächlich gehört, die Zahlpflicht (Steuerschuld) innerhalb eines Haushaltes fällt auf jeden, dabei spielt es keine Rolle, ob man verwandt ist oder nur in einer WG lebt.

Falscher Grundsatz zur Erhebung einer Hundesteuer

Laut Gesetz darf eine Steuer nicht zweckgebunden sein, sie dient dem Allgemeinwohl und ist daher zwingend erforderlich. Dass aber eine Ausnahmesteuer erfunden wird, die ausschließlich auf Hundehalter abzielt, ist verfassungswidrig. Denn nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich zu behandeln – (GG Artikel 3 (1)). So müssten ALLE Tierhalter eine Tiersteuer bezahlen oder eben keiner.

Haushaltbesteuerung

In den Satzungen (meist §2) wird der Haushalt besteuert.
Ein Haushalt ist weder eine natürliche, noch eine juristische Person und kann deshalb nicht besteuert werden.

Staffelung der Hundesteuer

Diese ist rechtswidrig, wenn keine Willenserklärung vorliegt, den Zweithund besitzen zu wollen. Die Satzung zwingt allerdings jeden Hundehalter, seinen Hund als Zweithund zu melden, sobald im Haushalt bereits ein Hund vorhanden ist.
Beispiel: Eine WG ist ein Haushalt, wenn alle Bewohner in einer Wohnung/Haus leben und eine gemeinsame Nutzung vorliegt. Hat nun ein Bewohner einen Hund und tri"t auf einen zweiten Hundebesitzer innerhalb des Haushaltes, so muss ein Hund davon laut Satzung als teureren Zweithund angemeldet werden. Ob er nun will oder nicht!

Die beiden Bewohner werden automatisch, gezwungener Maßen als Besitzer/Eigentümer des Hundes des Wohnnachbarn bezeichnet. Jeder ist quasi Hundehalter von zwei Hunden – ob er will oder nicht!

Fehlende Willenserklärung bei Staffelung zur Hundesteuer

Um als Besitzer zu gelten, muss man eine Willenserklärung abgeben.
Nach dem Zivilrecht ist eine Willenserklärung erforderlich, wenn eine Person einen Rechtserfolg beabsichtigt. Das liegt nicht vor, wenn die Person zwar einen Zweithund dulde, aber nicht unweigerlich die Willenserklärung dazu abgibt, den Hund auch besitzen zu wollen. Beispiel: „Besteht ein Hund bereits in einem Haushalt und als Besitzer kann der Vater definiert werden, so darf er nicht automatisch auch der Besitzer des Hundes seiner Mutter werden, wenn die zufällig auch im gleichen Haushalt wohnt. Per Satzung wird er allerdings dazu gezwungen.

Hundesteuer soll die Haltung eingrenzen

Eine Hundesteuer grenzt in keinem Maße die Hundehaltung ein, wie es der Staat damit scheinbar bezwecken will. Dieses Argument ist völlig aus der Luft gegri"en und nicht belegbar. In Eschborn bei Frankfurt werden keine Hundesteuern verlangt, deshalb gibt es hier lange keine überm..ige Hundehaltung.

Die Hundesteuer ist Willkür

„Eine Willkür bezeichnet wertneutral die Entscheidungsfreiheit im Gegensatz zur Notwendigkeit, in bestimmter Weise zu verfahren.“ Es ist unangemessen einen Hundehalter zu besteuern, da hier die Gleichberechtigung zu anderen Gemeinden fehlt. So macht jede Gemeinde, was sie will. Das gibt es nur bei der Hundesteuer – sonst
nirgends.

Ein Hund ist kein Luxusgut

Übersetzt heißt „Luxus“ Verschwendung. Um Luxus besitzen zu können, muss man im
verschwenderischen Maße über Mittel verfügen, die das ermöglichen. Das tri"t in keinem Fall auf die Hundehaltung zu. Definition im Sinne der staatlichen Luxussteuer:
„Die Luxussteuer ist eine spezielle Art der Besteuerung, die der Staat für bestimmte Waren und Dienstleistungen verlangen kann. Der Hintergedanke ist, die wohlhabenderen Menschen, die sich mehr Luxusgüter leisten können, höher zu besteuern, um die Kluft zwischen Arm und Reich nicht noch größer werden zu lassen.“
Als Luxusgut kann in diesem Fall allerhöchstens das goldene Halsband oder der Plantin-Hunde-Fressnapf mit Diamanten besetzt bezeichnet werden, aber nicht der Hund an sich. Die Hundesteuer hingegen ist für viele ärmere Menschen in der Tat Luxus.

Das Hundesteuergesetz verpflichtet zur Bespitzelung

Diese Steuer kann aus unserem Nachbarn einen „Stasi“ machen. Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss damit rechnen, dass er von seinem Nachbarn verpfi"en wird, denn einen Hund kann man nicht verstecken, wie so manche ihr Geld ins Ausland scha"en, um Steuern zu unterschlagen. Das Thema Bespitzeln hatten wir schon mal und ist mächtig schief gegangen. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das nie wieder geschieht.

Hundesteuer ist eine Realsteuer

Auch als Objektsteuer bezeichnet, gilt sie eigentlich zur Besteuerung von Objekten, wie Grundbesitz. Die Hundesteuer wird fälschlicherweise so lt. Abgabenordnung zu den Gemeindesteuern der Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt.
Sicherlich ist ein Hund kein Objekt im Sinne dieser Abgabenordnung, was §90a Tiere im BGB beweist.

Die Kommunen müssten erst einmal dafür sorgen,

dass jeder, aber auch wirklich jeder Hundehalter Steuern bezahlt. Hier fehlt es an Gleichberechtigung und Nr. 10 käme wieder zum Tragen.

Plausible Argumente fehlen

Selbst wenn die Stadt oder Gemeinde mit dem Argument kommt, das die Straßenreinigung bezahlt werden muss und die Ordnungshüter, welche auf die Hundekotentsorgung hinweisen, sei gesagt, dass der Hauptteil der Hundebesitzer den Unrat selbst wegmachen (eben wegen der Ordnungshüter) und die Ordnungshüter mit Knöllchen verteilen ja schon ein Zubrot verdienen. Wenn Gemeinden, dann netterweise Hundekottüten zur Verfügung stellen, (es darf geschmunzelt werden), rechtfertigt das auch
keine Hundesteuer, die gibt es nämlich bei Aldi zu einem Spottpreis.

EU-Gleichstellung

In anderen Mitgliedsstaaten (Frankreich, Dänemark, Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, England) gibt es keine Hundesteuer. Im Sinne der EU-Gleichberechtigung sollte es auch in Deutschland keine mehr geben.

Wir sind gegen eine Anhebung der Hundesteuer, da wir diese schon für zu hoch halten. Es gibt keine Mülleimer in Bornstedt, um den aufgesammelten Kot im Beutel zu entsorgen. Es gibt für unsere Hunde kein ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet. Es wird nur abkassiert. Wer bietet sich dafür an, die Hundebesitzer. Wenn Geld benötigt wird, wird eben die Hundesteuer erhöht. Wir sind für eine Absenkung der Hundesteuer, da für die Hunde viel zu wenig getan wird. Das viele Hundesbesitzer den Kot ihres Hundes einfach liegen lassen, finden wir unmöglich und dies trägt nicht zur Akzeptanz von Hunden bei. Wir appelieren an alle Hundebesizer sich an die Vorgaben zu halten. Es ist wirklich eklig in Hundekot zu treten und diesen häufig auf dem Bürgersteig oder auf den Parkwegen vorzufinden.

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