Geschwindigkeitsbegrenzung in Uetz (Höhe Siedlung)

Vorschlag:

Ab dem Ortsausgangsschild von Uetz in Richtung Paretz ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h vorgeschrieben. Da die Fahrzeuge aus Uetz und besonders aus Richtung Paretz diese teilweise erheblich überschreiten, kommt es zur starken Lärmbelästigung in Höhe der Staße „Siedlung", was noch durch einen falschen Asphaltbeleg (Split in Teer) verstärkt wird. Sich annähernde Fahrzeuge aus Richtung Paretz erzeugen Geräusche, als wenn sich ein Düsenjet nähern würde. Da es in der  Vergangenheit auch zu Verkehrsunfällen in diesem Bereich kam, bitten wir um eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ab dem Ortsausgangsschild Uetz in Richtung Paretz auf 50 km/h. Aus der Richtung Paretz müsste diese bereits ca. 500 m vor dem besagten Bereich erfolgen. Da dieser Wohnbereich zur Stadt Potsdam gehört, finden wir eine Geschwindigkeitsbegrenzug als angemessen. Desweiteren wäre darüber nachzudenken, ob man in absehbarer Zeit den Asphaltbelag austauschen müsste.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Bei diesem Aufgabenfeld handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, welche die Landeshauptstadt Potsdam unter gleichmäßiger Anwendung bundeseinheitlicher Gesetze und Vorschriften auszuführen hat. Dennoch kann die Landeshauptstadt Potsdam nach Prüfung des Vorschlags durch die Straßenverkehrsbehörde folgende Mitteilung geben: Für die Beurteilung des Verkehrslärms kommt die Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr in Anwendung, welche eine entsprechende Orientierungshilfe zu gebotenen Verkehrsbeschränkungen gibt. Aus dieser Richtlinie geht hervor, dass für den vorliegenden Untersuchungsbereich mit durchgehend anzutreffender Wohnbebauung, die Grenzwerte tags 70dB(A) und nachts 60dB (A), für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete gelten. Diese Werte gelten als anspruchsvolle Herausforderung. Hinsichtlich der beanstandeten Lärmentwicklung in dem betreffenden Bereich der L 92, kann davon ausgegangen werden, dass bei dem derzeit für diese Landesstraße sehr geringem Verkehrsaufkommen und der bereits auf 80 km/h beschränkten zulässigen Höchstgeschwindigkeit, in Bezug auf die straßenferne Wohnbebauung (diese örtliche Lage ist maßgebend), lärmschutzrelevante Werte nicht annähernd erreichbar sind.

Kosten der Umsetzung / Folgekosten: -

Umsetzungszeitraum / Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Nein

Grundlage der Umsetzung: StVO, Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr (Angelegenheiten zur Regelung des Straßenverkehrs werden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde als untere Landesbehörde bearbeitet.)

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 35 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 86 Punkte und erreichte damit Platz 39. Er wurde nicht in die „TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen.

 

Adresse: 
Gemeinde Uetz - Paaren
14476 Potsdam
Deutschland