Ökologisch und sozial faire Beschaffung der Stadtverwaltung

Vorschlag:

Umfassendes nachhaltiges Beschaffungswesen der öffentlichen Hand nach ökologisch-sozialen Kriterien schafft fair bezahlte Arbeitsplätze und schützt die Umwelt. Denn die öffentliche Hand, einschließlich der Kommunen, repräsentiert mit ihrem Auftragsvolumen von ca. 420 Mrd Euro jährlich den größten Nachfrager am deutschen Markt. Ihr Umsatz beläuft sich auf jährlich rund 17 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Die gesetzlichen Vorgaben erlauben ausdrücklich eine Einstellung ökologischer und sozialer Belange (vgl. Art. 38 Richtlinie 2004/17/EG und Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG bzw. § 97 Abs. 4 GWB). Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) und der bundes- und landesverfassungsrechtlich verankerte Auftrag zum Schutz der Umwelt (Art. 20 a GG, Art. 37 VerfBrdbg) gebieten jedenfalls politisch, auch die Nachfragemacht der öffentlichen Hand in den Dienst dieser Grundnormen zu stellen. Angesichts des Umfangs des öffentlichen Auftragsvolumens sind von einer besonderen sozialen und ökologischen Rahmung des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge auch relevante Effekte mit Bezug auf den sozialen Zusammenhalt und den ökologischen Umbau zu erwarten. Ein Festhalten am reinen Leistungswettbewerb schwächt schließlich wichtige Wettbewerbsbelange. Wenn es die Rahmenbedingungen erlauben, Wettbewerbsvorteile auf der Basis niedrigerer Entlohnung, Verletzung elementarer Arbeitsnormen oder der Belastung der Umwelt zu gewinnen, dann beeinträchtigt dies den Wettbewerb um Verfahren, Organisation, Effizienz und Innovation, also den Wettbewerb um echte unternehmerische Leistung. Weitere Inforamtionen unter www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/