Schul-IT Bereitstellung digitaler Lernmedien für alle Schüler

Laufende Nummer: 
339
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 

Seit Jahren kämpf die Schulmedienstelle der Stadtverwaltung um die Einführung digitaler Lernmedien zentral für alle Schulen, gekoppelt an die Schulcloud, vergebens. Somit bleiben allen Schülern der Stadt Potsdam eine zentrale Plattform für digitale Lernmedien weiterhin verwehrt und die aktuelle Verwaltung wird weiterhin heterogen geführt.

Hiermit wird gefordert, der Schulmedienstellen die dringend benötigte Aufmerksamkeit und Handlungsfähigkeit zu geben, die eh bereits existierenden Schulmedien endlich an die Schulcloud koppeln zu können. Dadurch werden die Schulen finanziell wie auch in der Verwaltung entlastet, durch die zentrale Beschaffung und Verwaltung der Schulmedien durch die Schulmedienstelle. Mehrkosten entstehen nicht. Die Schulmedien sind bereits vorhanden. Die Kosten sind bereits im Haushalt vorhanden. Allein der typische Verwaltungskrieg der Abteilungen hindert diesen fundamentalen Entwicklungsschritt für Potsdam und seiner Schulen/Schüler. Langfristig wird auch gefordert, die Unterbringung der Schulmedienstellen samt der vorhandenen personellen Kompetenzen gebündelt in der Arbeitsgruppe 2301 "Strategie, Bildung und Jugendhilfe". Die Arbeitsgruppe befasst sich eh um die strategische Entwicklung der digitalen Medien an den Schulen. In dem Zuge, zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes, muss die Schulmedienstelle dort angesiedelt werden. Wenn die Bereitstellung zentral von der Stadtverwaltung durch die Schulmedienstelle erfolgt, werden die Schulen in der Verwaltung entlastet. Doch das Einsparpotential erfolgt durch den Abzug der Mittel aus den Schulen, gebündelt in der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung hat im Haushalt eh bereits Mittel zentral bereitgestellt. Diese könnten etwas angehoben werden und die Mittel ggf. der einzelnden Schulen somit entfallen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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