Parkverbot: Hügelweg vor Einmündung Rückerststraße (B 273)
An der rechten Seite des Hügelweges vor der Einmündung in die Rückerststraße (B 273) ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen erlaubt. Diese abgestellten Fahrzeuge schränken den Verkehrsraum unnötig ein, sodass Begegnungsverkehr von PKW, LKW und Bus behindert und auch schon der Bürgersteigs in Anspruch genommen wird, was wiederum für die dort befindlichen Personen eine Gefahr darstellt. Auch wird die Sicht auf den Fuß-/Radweg durch in den Einmündungsbereich hinein geparkten Fahrzeug unnötig eingeschränkt. Abhilfe: Es sollte das Parken in dem Engstellenbereich verboten werden, da auch andere Abstellmöglichkeiten unmittelbar benachbart (Nebenstraße, Grundstück) vorhanden sind. Darüberhinaus sollten stadtauswärts fahrende Radfahrer der Rückerstraße, die den von der B 273 - Fahrbahn optisch getrennten Fuß-/Radweg nutzen, durch Verkehrszeichen darauf hingewiesen werden, dass sie einen bevorrechtigten Fahrweg überqueren wollen. Dies gilt insbesondere für die Radfahrer, die dicht an der Grundstücksmauer in unangemessener Geschwindigkeit fahren.
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