Separate Radwege (Friedrich-Engels-Straße)

Laufende Nummer: 
640
Art der Übermittlung: 
Bürgerversammlung / Infostand
Betrifft: 

In der Friedrich-Engels-Straße ab Höhe Freiland/MAZ bis zum Lutherplatz sollte der Radverkehr von der Straße runter auf einen separaten Weg geleitet und damit für mehr Sicherheit gesorgt werden. Ggf. ist eine Nutzung des vorhandenen Fußwegs mit sichtbarem Trennstreifen möglich.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Kommentare

Also ich möchte den Radweg nicht mit den Fußgängern teilen. Sichtbar für Autofahrer auf der Straße fühle ich mich sicherer und komme auch besser voran.

Der Fahrradstreifen ist ja gerade das Ergebnis dessen, dass der vorherige Fahrradweg auf dem Bürgersteig unsicher war:

1. Weil er zu einer Gefährdung der Fußgänger geführt hat aufgrund seiner geringen Breite
2. Weil er bei Abbiegevorgängen zu einer Nichtachtung von Radfahrenden geführt hat. Da werden seitens der Autofahrenden die Verkehrsteilnehmer auf dem Bürgersteig einfach nicht ganz ernst genommen und eben rechts in Richtung Nuthestraße abgebogen.

Der Vorschlag ist daher kontraproduktiv, auch wenn ich sehr wohl nachvollziehen kann, dass es hier und da ein "dickes Fell" braucht, in direkter Tuchfühlung neben dem Autoverkehr zu fahren.

Alles, was rollt, gehört auf die Fahrbahn, alles, was geht, auf den Gehweg. Nur Kinder unter 12 sind davon ausgenommen sowie Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen, wohlweislich.

Dieses Grundverständnis, für das jahrzehntelang seitens der Radfahrerbewegung gekämpft wurde, hat sich seit etlichen Jahren auch bundesrechtlich niedergeschlagen: Innerhalb von Städten mit ihren zahllosen Ein- und Abbiegevorgängen werden Radfahrende auf Fahrbahnen geführt , außerorts, bei höherer Geschwindigkeitsdifferenz und bei geringeren Ein- und Abbiegevorgängen, baulich getrennt auf einem Radweg.

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