Bauleitplanung

Die städtebauliche Entwicklung Potsdams wird maßgeblich durch die Bauleitplanung gesteuert. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (FNP) und die Bebauungspläne (B-Pläne).

Der FNP ist die Bodennutzungskonzeption für das gesamte Stadtgebiet. Den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber hat er keine unmittelbare Rechtswirkung. Rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke enthalten die B-Pläne. Sie werden für einzelne Teilbereiche innerhalb der Stadt aufgestellt und konkretisieren die Aussagen des FNP.

Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch fester Bestandteil dieser Verfahren. Sie haben die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen.

Wenn Sie sich für bereits rechtsgültige Bebauungspläne und den wirksamen Flächennutzungsplan interessieren, folgen Sie den Verlinkungen.


Hier finden Sie eine Übersicht der bisherigen Auslegungen der Landeshauptstadt Potsdam und Dritter. Aktuell ausgelegte Planungsentwürfe finden Sie auch auf Potsdam.de im Bereich "Bürgerbeteiligung".

Nördlich In Der Feldmark – Freiraumkonzept Golm

Auf dem freien Feld in der Feldmark in Golm wird ein neues Wohngebiet entstehen. Wie genau diese Fläche genutzt werden soll, ist im Bebauungsplan 129 „Nördlich in der Feldmark“ dargestellt.» mehr

B-Plan Nr. 36-2 „Leipziger Straße / Brauhausberg“

Bei der Frage darum, wo das neue Schwimmbad für Potsdam errichtet werden soll, gab es bereits 2012 eine groß angelegte Informationskampagne und Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Ergebnis war der Beschluss, dass das neue Bad am Standort Brauhausberg gebaut wird.» mehr

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