Zügige Schneeräumung von Geh- und Radwegen

Vorschlag:

1. Entwicklung eines Prioritätenplans in welcher Reihenfolge öffentliche Geh- und Radwege von Schnee geräumt werden. Dabei müssen wichtige Verbindungsachsen wie z.B. Zeppelin- und Breite Straße bis 8 Uhr geräumt sein.
2. Durchführung der Schneeräumung auf privaten Gehwegen durch Ersatzvornahme, wenn nicht innerhalb 24 Stunden nach Schneefall geräumt wurde (z.B. Einmündung Sellostraße in Zeppelinstraße). Es kann nicht sein, dass der pflichtbewußt Schnee-schippende bzw. den entsprechenden Schneeräumdienst bezahlende Bürger der Dumme ist und auf den nicht gestreuten Gehwegabschnitten bis zur natürlichen Schneeschmelze seine Gesundheit gefährden muss.
3. Schnee- und Eismassen von Straßen (die Schadstoff belastet sind) dort ablagern, wo das Schmelzwasser über der Kanalisation der Kläranlage zufließt und nicht den Boden und das Grundwasser belastet.