Wohnen

Gartenstadt Drewitz (Foto: Adam Sevens / ProPotsdam)
Gartenstadt Drewitz (Foto: Adam Sevens / ProPotsdam)
Gartenstadt Drewitz (Foto: Adam Sevens / ProPotsdam)

Die „Verbesserung der Wohnungen der Einwohner durch den sozialen Wohnungsbau […] sowie durch eine sozial gerechte Verteilung der Wohnungen“ ist eine in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg verankerte Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam. Ziel ist es dabei, für die Bewohnerinnen und Bewohner Potsdams bedarfsgerechtes Wohnen in einem attraktiven Wohnumfeld mit funktionierender städtischer Infrastruktur, zu ermöglichen. Eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung bezieht einerseits die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Wohnbevölkerung, aber auch zielgruppenspezifische Anforderungen an Lage und Ausstattung der Wohnung z.B. auf Grund von Mobilitätseinschränkungen ein.

Zu den Leistungen des Bereichs Wohnen zählen unter anderem die Bewilligung von Wohngeld, die Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen und daran anschließend die Mithilfe bei der Wohnungssuche durch Vermittlung in öffentlich geförderte Wohnungen.

Weiterhin gehören Hilfen zur Wohnungssicherung für Haushalte, die von Wohnungsverlust bedroht sind oder ihre Wohnung bereits verloren haben, zum Leistungsspektrum. Auch hierbei handelt es sich um Pflichtleistungen, die im Sinne der Gesetzeslage zu gewähren sind. Insbesondere sind dies Hilfen nach § 67 SGB XII für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Hilfen in Form von Darlehen für Miet- und Energieschulden nach dem SGB II und SGB XII. Außerdem werden durch die Wohnungssicherung obdachlose Menschen untergebracht und im Winter die Winternothilfe mit zusätzlichen Plätzen für Obdachlose angeboten.  

Kennzahlen:

  • Wohngeldempfänger: 2.442 (Stand: 31.12.2018)
  • Haushalte mit Wohngeld: 1.428 (Stand: 31.12.2018)
  • Ausgestellte Wohnberechtigungsscheine: 2.621 (2018)
  • Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein: 4.752 (1.1.-31.12.2018)

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Der Potsdamer Wohnungsmarkt wird 2020 und auch in den Folgejahren angespannt bleiben. Die Zahl der Wohngeldhaushalte wird mindestens auf dem Niveau des Jahres 2018 verbleiben. Die Zahl der Haushalte, die sich nicht eigenständig auf dem Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können und auf Mithilfe durch die Landeshauptstadt Potsdam angewiesen sind, wird weiter steigen. Dazu tragen das Bevölkerungswachstum, aber auch das Inkrafttreten des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes und die damit verbundene Erhöhung der Einkommensgruppe für Wohnberechtigungsscheine bei. Der angespannte Wohnungsmarkt wird weiter die Verdrängung von einkommens-und sozialschwachen Haushalten zur Folge haben. Die Zahl der Wohnungsnotfälle wird mindestens auf dem aktuellen Niveau verharren. Der Neubau geförderter Wohnungen in den Jahren 2020 /2021 wird diese steigende Nachfrage nur zum Teil decken können.

Aufwand im Haushalt 2018: 1.816.100 Euro
Aufwand im Haushalt 2019: 1.907.700 Euro

Ertrag im Haushalt 2018: 121.500 Euro
Ertrag im Haushalt 2019: 123.000 Euro