Steuergelder kommen allen zugute

Holger Schmidt leitet den Fachbereich Rechnungswesen und Steuern (Foto: LHP/Christine Homann)
Holger Schmidt leitet den Fachbereich Rechnungswesen und Steuern (Foto: LHP/Christine Homann)
Holger Schmidt leitet den Fachbereich Rechnungswesen und Steuern (Foto: LHP/Christine Homann)

Holger Schmidt leitet den Fachbereich Rechnungswesen und Steuern. Sein Team und er haben den Überblick über die wichtigsten Erträge der Stadt.

 

Die wachsende Stadt Potsdam muss für ihre Bürger viel investieren – und braucht dafür auch Einnahmen. Hohe Summen fließen als Zuweisungen vom Land, aber den größten Anteil machen Steuern aus – nahezu 228 Millionen Euro werden es nach der Einschätzung des aktuellen Haushaltsplans im Jahr 2019 sein. Als Leiter des Fachbereichs Rechnungswesen und Steuern hat Holger Schmidt die Erträge und Entwicklungen aller Steuerarten im Blick. „Potsdam hat Erträge aus acht verschiedenen Steuern", sagt er und ergänzt: „Die Summen sind von Jahr zu Jahr auch nicht immer gleich. Gerade bei der Gewerbesteuer gibt es Sprünge von bis zu 20 Millionen Euro. Das ist ein großes Risiko für die Kämmerei", so Schmidt.

Seine Mitarbeiter versuchen dennoch, bei der Aufstellung eines jeden Haushaltsplanes eine möglichst präzise Schätzung hinzulegen. Dass die Gewerbesteuer so schlecht planbar ist, hat mit den gesetzlichen Grundlagen zu tun. Die bestimmen, welche Betriebe in welcher Größe überhaupt gewerbesteuerpflichtig sind. In Potsdam zahlen beispielsweise von rund 15.000 Gewerbetreibenden gerade einmal 2.000 an die Stadt. Über die Festsetzung des Hebesatzes hat die Kommune aber Einflussmöglichkeiten auf die Gewerbesteuer und somit auf die Höhe der Erträge. Anders sieht es bei der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus. Hier erhält die Stadt einen Gemeindeanteil als Zuweisung des Landes. Berechnet wird dieser pro Kopf. „Durch das Bevölkerungswachstum verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg der Erträge. Allerdings stehen dem auch steigende Aufwendungen gegenüber", sagt der Fachereichsleiter.

Schließlich gibt es auch die Steuern, für die die Kommune ganz allein verantwortlich ist. In Potsdam sind das die Hunde-, die Vergnügungs-, die Zweitwohnungs- und seit 2014 auch die Übernachtungssteuer.

Aber eine Stadt kann nicht einfach neue Steuern „erfinden". Den Kommunen sind per Gesetz bei der Gestaltung von Steuern enge Grenzen gesetzt. So dürfen sie nichts besteuern, wofür schon auf Bundes- oder Landesebene Abgaben erhoben werden. Es muss – vereinfacht gesagt – auf etwas angewendet werden, das mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verknüpft ist und auf den Ort bezogen sein. So darf Potsdam keine Steuern auf einen Hund erheben, der in Werder lebt, selbst wenn er täglich in Potsdam spazieren geht. Und auch das ist gesetzlich geregelt: Eine direkte Gegenleistung – wie beispielsweise Hundewiesen oder eine Stadtreinigung für Hunde – gibt es für Steuern nicht. Sie fließen in den Haushalt ein und kommen als allgemeine Finanzmittel allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.