Oberbürgermeister und Bürgermeister bringen Doppelhaushalt ein
Die Landeshauptstadt Potsdam legt einen Rekordhaushalt vor mit einem Haushaltsvolumen von rund 790 Millionen Euro für 2020 und rund 820 Millionen Euro für 2021 und wirbt für eine schnelle Beschlussfassung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind derzeit nicht quantifizierbar. Der Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner sagt: „Dieser Haushaltsentwurf steht im Spannungsverhältnis zwischen dem größten bisher je dagewesenen Haushaltsvolumen und dem größten Investitionsvolumen einerseits sowie den noch unbekannten Folgen und nicht quantifizierbaren Risiken aus der Corona-Pandemie andererseits.“
Der Kämmerer wirbt für eine zeitnahe Zustimmung, um gerade jetzt in den Zeiten der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen sowie deren wirtschaftlichen und fiskalischen Folgen die Landeshauptstadt in die haushaltswirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu bringen. Derzeit befindet sich die Landeshauptstadt Potsdam bekanntlich in der sogenannten haushaltslosen Zeit und darf Aufwendungen und Auszahlungen nur nach den sehr eingeschränkten Voraussetzungen des § 69 BbgKVerf tätigen. „Eine haushaltsrechtliche Vorschrift, die, wie sich auch jetzt erweist, für derartige Krisensituationen nicht unbedingt gemacht ist. Erst mit einer beschlossenen und öffentlich bekanntgemachten Haushaltssatzung können die Geschäftsbereiche wieder deutlich besser agieren und die vorgesehenen finanziellen Mittel zielgerichtet einsetzen bzw. bei Erfordernis umlenken. Dies ist im Rahmen der derzeit gültigen vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich, da hier keine Gestaltungsspielräume insbesondere im freiwilligen Bereich bestehen. Jede weitere Verzögerung führt gerade auch zu Risiken im freiwilligen Bereich, so beim Erhalt von freien Kulturträgern, Unternehmen oder Sportangeboten.“
„Gerade in der jetzigen Situation ist eine materielle Grundlage über einen gültigen Haushalt unabdingbar. So erweisen sich insbesondere im freiwilligen Bereich die jetzigen Möglichkeiten als viel zu eingeschränkt, um etwa die von den Corona-Einschränkungen stark betroffenen Strukturen von Einrichtungen und freien Trägern in einem Mindestmaß abzusichern, damit – im Interesse der Landeshauptstadt Potsdam – die für die Stadt strukturrelevante Kultur- und Trägerlandschaft auch für die Zukunft und für die Zeit nach der Krise und den verhängten Eindämmungsmaßnahmen erhalten bleibt.“
Der Haushaltsentwurf sieht daher weitere Vorkehrungen vor (Hilfefonds für die Corona-Krise), die ohne eine Haushaltsbeschlussfassung keine Wirkung entfalten können. Dies betrifft zum Beispiel einen 200 000-Euro-Notfallfond für Kultur und Sport, der erst nach einer Beschlussfassung zur Verfügung stehen kann (400 000 Euro zusammen für die Jahre 2020 und 2021). Ebenso gilt dies für 500 000 Euro für die Zwecke des Verwaltungsstabes (1 Million für beide Haushaltsjahre zusammen) oder weitere mehr als 500 000 Euro jährlich, die für die Zwecke des Geschäftsbereiches 2 bzw. des Fachbereiches Kultur und Museum vorgesehen sind (beide Haushaltsjahre zusammen 1,14 Million Euro) und auch für corona-bedingte Maßnahmen verwendet werden könnten.
„Daher ist es zwingend im gesamtstädtischen Interesse, die Beschlussfassung zum Haushalt – soweit es nur irgend geht und unter Wahrung der kommunalrechtlichen Vorgaben – zu beschleunigen und hierfür vom ursprünglichen Zeitplan abzuweichen“, betont Exner.
Der vorliegende Haushaltsentwurf zeigt das größte jemals veranschlagte Haushaltsvolumen der Landeshauptstadt Potsdam auf. Das jahrelange gute Wirtschaften hat grundsätzlich zu einer Verbesserung der Finanzspielräume und damit auch zu einem gesteigerten Gestaltungsspielraum der Landeshauptstadt Potsdam geführt. Ein aktives und zielgerichtetes Krisenmanagement benötigt in diesen Zeiten eine solide Finanzgrundlage. Die Landeshauptstadt Potsdam stellt diese Finanzgrundlage mit dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2020/2021 zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister und der Bürgermeister legen den Doppelhaushaltsentwurf 2020/2021 mit einem noch nie da gewesenen Haushaltsvolumen von rund 790 Millionen Euro für 2020 und rund 820 Millionen Euro für 2021 den Stadtverordneten vor. Im Vergleich dazu: In Jahr 2017 lag das Haushaltsvolumen noch bei 676 Millionen Euro.
Während im Haushaltsjahr 2018 für alle Geschäftsbereiche ein „Zuschussbudget“ von insgesamt rund 341 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurde, kann der für die Geschäftsbereiche vorgesehene Zuschuss aus allgemeinen Finanzmitteln (mit der gültigen Prognose der Allgemeinen Finanzierungsmittel des Landes) für 2020 auf einen Gesamtbetrag von rund 390 Millionen Euro und für 2021 auf insgesamt rund 412 Millionen Euro angehoben werden. Dies entspricht für das Jahr 2020 einer absoluten Steigerung gegenüber dem Jahr 2018 von rund 49 Millionen Euro bzw. zum Jahr 2019 von rund 31 Millionen Euro. Damit wäre es gelungen, für alle Geschäftsbereiche wesentlich mehr Geld als bisher vorzusehen.
Danach können für die anstehenden dynamischen Herausforderungen (Bedarf an Schulen, Hort- und Kitaplätzen oder an technischer Infrastruktur wie zum Beispiel Straßen, Rad- oder Gehwegen, Klimaschutz, aber auch kulturellen Anforderungen) proaktive und strukturierte Lösungen gefunden werden. Zudem ist es gelungen, gerade auch den Bereich Klimaschutz sowie den Kultur- und Sportbereich zu stärken - und zusätzliche Mittel bereits vor der Corona-Pandemie vorzusehen.
Insbesondere auch zur Sicherstellung einer erhöhten Handlungsfähigkeit und Flexibilität im Zusammenhang mit der Bewältigung des Corona-Geschehens und den damit verbundenen Auswirkungen wird eine Anpassung der Wertgrenzen nach § 5 der Haushaltssatzung (Kämmerer, Hauptausschuss, Stadtverordnetenversammlung) vorgeschlagen. Anzumerken ist hierbei auch, dass das seit Jahren mit der dynamisch wachsenden Stadt gestiegene Haushaltsvolumen bereits die Erforderlichkeit einer Anpassung der Wertgrenzen anzeigt.
In Umsetzung des Strategischen Eckwertebeschlusses sind im vorliegenden Entwurf insbesondere folgende investive Schwerpunktsetzungen vorgesehen (Kernhaushalt; mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2020-2024):
- Für eine aktive Liegenschaftsstrategie und zum Ankauf von Grundstücken sollen in den kommenden fünf Jahren rund 9,26 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
- Der Ansatz für die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs liegt kumuliert für die Jahre 2020 bis 2024 bei circa 53 Millionen Euro.
- Für den Ausbau des Radverkehrsnetzes stehen in den kommenden fünf Jahren insgesamt rund 9,7 Millionen Euro zur Verfügung.
- Der Ansatz für Investitionen in die Bildung beträgt etwa 48,34 Millionen Euro (noch ohne Investitionsmittel des Kommunalen Immobilienservice – hier ist für die Bildungsinfrastruktur in den Jahren bis 2023 insgesamt ein Investitionsvolumen von 198 Millionen Euro vorgesehen).
- Für die Sanierung beziehungsweise den Neubau notwendiger moderner Arbeitsplätze für die Verwaltung der Landeshauptstadt stehen in den kommenden Jahren kumuliert rund 17 Millionen Euro zur Verfügung.
- Für IT / Schul-IT stehen insgesamt künftig rund 36 Millionen Euro zur Verfügung.