Nutzung des Luftschiffhafens durch alle Vereine ermöglichen

Vorschlag:

Die freie Nutzung des Luftschiffhafenareals als Trainingsstätte, ist für viele Vereine sehr wichtig. Die Landeshauptstadt sollte in Zusammenarbeit mit der Pro Potsdam GmbH gewährleisten, dass dieses Areal allen Vereinen vor Ort (Fußball / Leichtathletik / Fanfarenzug / etc.) auch langfristig zur Verfügung steht und dass alle vorhandenen und geplanten Trainingsstätten nicht nur eingeschränkt genutzt werden dürfen oder einzelne Vereine vorrangig behandelt werden.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Nutzungsbeschränkungen können sich aus der Ausrichtung der Sportanlagen und aus Auflagen in Zuwendungsbescheiden bei der Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen ergeben. Die Sportanlagen des Luftschiffhafens sind für das leistungssportliche Training konzipiert und ausgerichtet. Gemeinsam mit der „Eliteschule des Sports" (Sportschule) werden hier im Schule-Sport-Verbundsystem talentierte Sportlerinnen und Sportler trainiert und ausgebildet. Deshalb ist es erforderlich, die Anlagen sportartengerecht für das leistungssportliche Training im und nach dem Schulunterricht bereitstellen zu können. Diese spezielle Ausrichtung wird deshalb auch mit Fördermitteln des Bundesministeriums des Innern und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zweckbezogen unterstützt. Des Weiteren sind die Sportanlagen im Luftschiffhafen bis auf das Hauptund Nebenstadion mit Fördermitteln des Bundesministeriums des Innern und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg errichtet (Kunstrasenplatz, Naturrasenplatz, Dreifeldballspielhalle), saniert oder modernisiert worden (Schwimmhalle,  Leichtathletikhalle, Ruderzentrum, Kanuzentrum, Schulturnhalle). In den Zuwendungsbescheiden ist die Nutzung für die entsprechenden leistungssportlichen Sportarten festgelegt. Freie Zeiten sind zwar vorrangig für Landesleistungsstützpunkte in den Schwerpunktsportarten zu vergeben, trotzdem können noch verbleibende Kapazitäten für Potsdamer Vereine bereitgestellt werden. Dies erfolgt auch im maximal möglichen Umfang. Die Auflagen sind mit Zweckbindungsfristen von regelmäßig 25 Jahren versehen. Circa 20 Vereine nutzen den Luftschiffhafen, darunter auch die vorgeschlagenen. Die Nutzung des Haupt- und Nebenstadions und der Beachvolleyballplätze ist nur durch die planmäßigen Trainingszeiten eingeschränkt, ansonsten ist eine Nutzung durch den Breitensport möglich.
Die bedingungslose Umsetzung des Vorschlags wäre mit einer Neuausrichtung der sportlichen und schulischen Nutzung des Standortes und dann auch mit der anteiligen Rückzahlung von erhaltenen Fördermitteln verbunden. Der laufende Betrieb müsste jährlich mit zusätzlichen Mitteln der Stadt gewährleistet werden, die aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht vorhanden sind. Eine vollständige Umsetzung der Nutzungsmöglichkeit für alle Vereine wird aus den genannten Gründen nicht empfohlen.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten:
-

Umsetzungszeitraum:
-

Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen?
Ja, teilweise.

Grundlage der Umsetzung:
Beschluss Stadtverordnetenversammlung zur Bewirtschaftung des Luftschiffhafens (DS 07/SVV/1060)

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 15 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 312 Punkte und erreichte damit Platz 24. Er wurde nicht in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen.