Mehr öffentliche Sitzmöglichkeiten

Vorschlag:

Wir sind der Meinung, dass es an Bushaltestellen und öffentlichen Plätzen zu wenig Sitzmöglichkeiten gibt. So sind beispielsweise an der Brandenburger Straße nur zwei Sitze vorhanden. Dieser Missstand sollte im gesamten Stadtgebiet verbessert werden.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Der Wunsch nach mehr Sitzmöglichkeiten an Haltestellen und Plätzen ist verständlich, jedoch stehen im Wesentlichen finanzielle Möglichkeiten und oftmals auch denkmalpflegerische Aspekte dem entgegen.
Im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs erfolgt ein Standardausstattungsprogramm. Dazu gehören u.a. Blindenleitplatten, ein erhöhter Bordstein und ggf. Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten. Für 2011 sind an folgenden Haltestellen Umgestaltungen geplant: Katjeswerk (Wetzlarer Straße), Hoffbauer Stiftung (Hermannswerder), Magnus-Zeller-Platz (doppelseitig), Am Fenn (doppelseitig). Die Kosten für die genannten Stellen betragen insgesamt etwa 180.000 Euro. Grundsätzlich sind die Kosten unterschiedlich. Sie sind abhängig von der Ausgangssituation und betragen zwischen 10.000 und 40.000 Euro.
Beim Aufstellen von Bänken in Grünanlagen und an Plätzen müssen Einzelfallentscheidungen getroffen werden und aus dem vorhandenen Budget (im laufenden Aufwand) bezahlt werden. Die Kosten für die Aufstellung einer Bank im Stadtgebiet betragen zwischen 500 und 1.000 Euro.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten: Behindertengerechter Ausbau von Haltestellen abhängig von Ausgangssituation und Ausstattung zwischen 10.000 und 40.000 Euro // Aufstellen von Bänken an Plätzen und Grünlagen zwischen 500 und 1.000 Euro

Umsetzungszeitraum: Laufend

Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen?
Ja, im Rahmen der genannten Maßnahmen.

Grundlage der Umsetzung: Jahres- und Mittelfristplanungen

Prüfergebnis Juni 2011:
Bei jeder Neugestaltung / Umgestaltung von Haltestellen des ÖPNV innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes wird die Aufstellung von Sitzgelegenheiten geprüft. Meist sind diese gekoppelt mit der Aufstellung von Wartehallen. Oftmals erfolgen zwischenzeitlich u.a. nach Bürgerhinweisen bzw. auf Anregung der ViP Einzelfallprüfungen bei konkret benannten Haltestellen, bei denen wenn möglich nachgerüstet wird. Am konkreten Beisspiel der Haltestellen Brandenburger Straße bzw. Friedrich-Ebert-Straße mit nur je zwei Sitzen ist zum Teil der nicht zur Verfügung stehenden Fläche geschuldet. Zudem sind Belange des Denkmalschutzes und der anliegenden Gewerbetreibenden zu berücksichtigen.
Die ÖPNV-Trasse Friedrich-Ebert-Straße ist zur Zeit zwischen Charlottenstraße und Reiterweg in grundsätzlicher Umplanung. Dies betrifft auch die Umgestaltung der Haltestellen. Hier wird die Betrachtung der Haltestellenausstattung mit berücksichtigt.
Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes zum ÖPNV, Investitionsnummer "Behindertengerechter Umbau von Haltestellen". Diese Zuweisungen werden zur Zeit komplett für die in oberster Priorität befindlichen Baumaßnahme "Behindertengerechter Umbau der Haltestelle Stadthaus" benötigt. Sobald dieses Vorhaben ausfinanziert ist, können weitere Bushaltestellen innerhalb des Stadtgebietes gemäß einer festgelegten Prioritätenliste bearbeitet werden.

Aktualisierung Oktober 2013:
Bei jeder Neugestaltung / Umgestaltung von Haltestellen des ÖPNV innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes wird die Aufstellung von Sitzgelegenheiten geprüft. Meist sind diese gekoppelt mit der Aufstellung von Wartehallen. Oftmals erfolgen zwischenzeitlich u.a. nach Bürgerhinweisen bzw. auf Anregung der ViP Einzelfallprüfungen bei konkret benannten Haltestellen, bei denen wenn möglich nachgerüstet wird.
Am konkreten Beisspiel der Haltestellen Brandenburger Straße bzw. Friedrich-Ebert-Straße ist die Ausstattung mit nur je zwei Sitzen zum Teil der nicht zur Verfügung stehenden Fläche geschuldet. Zudem sind Belange des Denkmalschutzes und der anliegenden Gewerbetreibenden zu berücksichtigen.
Die ÖPNV-Trasse Friedrich-Ebert-Straße wird zur Zeit zwischen Hegelallee und Reiterweg umgebaut. Dies betrifft auch die Umgestaltung der Haltestellen Rathaus. Hier wird die Betrachtung der Haltestellenausstattung mit berücksichtigt.
Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes zum ÖPNV, Investitionsnummer "Behindertengerechter Umbau von Haltestellen". Diese Zuweisungen werden zur Zeit komplett für die in oberster Priorität befindlichen Baumaßnahme "Behindertengerechter Umbau der Haltestelle Stadthaus" benötigt. Sobald dieses Vorhaben ausfinanziert ist (2014), können weitere Bushaltestellen innerhalb des Stadtgebietes gemäß einer festgelegten Prioritätenliste bearbeitet werden. Die Mittelverwendung der im Anschluss zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt gemäß einer Prioritätenabwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Haltestellen auf dem Gebiet der LHP. Hierzu zählen neben den gestalterischen Maßnahmen auch die Umsetzung von gesetzlichen Verpflichtungen und die Beseitigung baulicher Schäden bzw. Mängel.
Zur Verbesserung der Infrastruktur des ÖPNV und SPNV im Land Brandenburg gilt bis zum 31.12.2013 die Projektförderung. Mit dieser werden Bau-, Ausbau-, Grunderneuerungs- oder Ersatzinvestitionen von Verkehrswegen der ÖPNV-Infrastruktur, Zugangs- und Verknüp-fungsstellen des ÖPNV sowie alle betriebsnotwendigen Anlagen, fahrgastbezogene Informa-tions- und Vertriebssysteme durch das Land (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr- MIL) gefördert. Weiterhin wurden und werden für die Fortführung der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam Teile der Fördermittel des Landes Brandenburg für den übrigen ÖPNV eingesetzt.
Beginnend ab dem Jahr 2014 wurde durch das MIL im Rahmen der Novelle des ÖPNV-Gesetzes an Stelle der bisherigen Projektförderung eine gesonderte jährliche Pauschalzu-weisung in Höhe von 5 Mio. € nach einem dynamischen Schlüssel an die Aufgabenträger für Straßenbahnen/O-Busse in Aussicht gestellt. Im Hinblick auf die dafür entfallene bisherige Einzelförderung für Infrastrukturprojekte für den ÖPNV und die hierfür zur Verfügung gestell-ten Mittel bedeutet dies für die Landeshauptstadt Potsdam einen Rückgang. Im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre wurden für ÖPNV-Projekte in der LHP jährlich 3,3 Mio. € zur Ver-fügung gestellt. Mit der Pauschalierung ab 2014 werden es ca. 1,8 - 2 Mio. € sein.

Kostenplanung 2011: 0 €
Kostenergebnis Aufwand 2011: 0 €

Ausblick ab 2012: Bis 2014 erfolgt ausschließlich die Finanzierung des Bauvorhabens Friedrich-Ebert-Straße. Eine konkrete Angabe zu den Pauschalzuweisungen ab 2015 kann zur Zeit nicht getätigt werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 4 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 358 Punkte und erreichte damit Platz 21. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. November 2010 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben. Für diesen Vorschlag vergab die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6.4.2011 einen Prüfauftrag. Der Prüfauftrag wurde hinsichtlich folgender Punkte konkretisiert: Prüfung der Aufnahme weiterer Sitzmöglichkeiten. Prüfergebnis: Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes zum öffentlichen Nahervkehr. Diese Zuweisungen werden zur Zeit komplett für die in oberster Priorität befindlichen Baumaßnahme "Behindertengerechter Umbau der Haltestelle Stadthaus" benötigt. Erst sobald dieses Vorhaben ausfinanziert ist, können weitere Bushaltestellen innerhalb des Stadtgebietes gemäß einer festgelegten Prioritätenliste bearbeitet werden.