Kindertagesbetreuung

Kita-Erzieherin am Tisch (Foto: adobestock riopatuca images)
Kita-Erzieherin am Tisch (Foto: adobestock riopatuca images)
Kita-Erzieherin am Tisch (Foto: adobestock riopatuca images)

Für die Erfüllung der Aufgabe, bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig gemeinsam mit freien Trägern die Qualität in der pädagogischen Arbeit zu sichern und fortzuschreiben, bedarf es angemessener Rahmenbedingungen. Familien brauchen Sicherheit, dass ihre Kinder sehr gut betreut sind und sich im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gesund entwickeln können. Es gelingt nicht immer in einer derart schnell wachsenden Stadt jedem individuellen Anspruch gerecht zu werden. Art und Umfänge der Erfüllung der Ansprüche sollen den Bedarfen der Kinder entsprechen. Kinder mit einem besonderen Förderbedarf sind ebenfalls in Kindertagesbetreuung aufzunehmen, wenn eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann.

Im Benehmen mit den freien Trägern ist ein Bedarfsplan aufzustellen und rechtzeitig fortzuschreiben. Potsdam tut dies jährlich.

Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen der Träger, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch die Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt.

Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung sind weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.

Aktuell werden folgende Angebote bedarfsgerecht vorgehalten:

Kennzahlen:

18.638 Plätze

Unterteilung:

  • 3.929 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
  • 6.575 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
  • 8.134 Plätze für Kinder im Grundschulalter (Hort)

Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch:

  • 125 Einrichtungen bei
  • 48 freien Trägern
  • 8 Anderen Kinderbetreuungsangeboten (AKi)
  • 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen
  • 1 Kurzzeitkinderbetreuung
  • 95 Tagespflegepersonen

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Aufgrund der weiter wachsenden Stadt müssen weiterführend bedarfsgerecht Plätze ausgebaut und finanziert werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass

  • die Kita-Bedarfsplanung immer zukünftige Bedarfe und folgend vorzuhaltende Platzkapazitäten ausweisen muss,
  • die Kita-Bedarfsplanung auch geplante Erweiterungen und Neubauten rechtzeitig darstellt,
  • die Kita-Bedarfsplanung gemäß § 80 SGB VIII auch unvorhersehbare Bedarfe berücksichtigt,
  • innerhalb eines jeden Kita-Jahres Änderungen aufgrund von Sanierungen, räumlichen Bedingungen, konzeptionellen Besonderheiten, gesetzlichen Änderungen und weiteren Faktoren auftreten können. 

Die Planung der finanziellen Mittel wird im Rahmen jeder Haushaltsplanung angepasst und basiert im Gegensatz zur Kita-Bedarfsplanung auf der durchschnittlichen Belegung des Vorjahres und nicht auf den für den Bedarfsplan errechneten Planungsquoten. Die tatsächlich zu finanzierenden Plätze im Rahmen des laufenden Kita-Betriebs sind nach den landesrechtlichen Vorgaben nur die auch tatsächlich belegten Plätze. Die Entwicklung der tatsächlich belegten Plätze und die finanziellen Bedarfe zur Gewährleistung der Bereitstellung dieser Plätze müssen im Rahmen eines Berichtswesens kontinuierlich überwacht und ermittelt werden.

Langfristig ist von einem weiterhin bedarfsgerechten Ausbau an Kita-Plätzen auszugehen, der einen stetig steigenden Bedarf an Zuschüssen der Stadt erfordert. Potsdam beabsichtigt zukünftig neben den freien Trägern auch als kommunaler Träger von Kindertagesbetreuung zu agieren. Die Vorbereitungen hierzu werden noch im Jahr 2019 getroffen.
 
Aufwand im Haushalt 2019: Kita: 168.378.337 Euro / Tagespflege: 6.836.200 Euro

Ertrag im Haushalt 2019: Kita: 46.199.600 Euro / Tagespflege: 2.039 900 Euro