Geschwister-Scholl-Straße durchgängig 30km/h

Die Geschwister-Scholl-Straße hat unterschiedliche Einschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Nur im hinteren Teil, zwischen Werderschen Weg und Kaiserbahnhof, sind 50km/h erlaubt. Aber gerade hier ist die Straße besonders schmal und es begegnen sich zahlreiche Linien-, Reisebusse, PKWs, Fahrräder und LKWs, was zeitweilig zu abenteuerlichen und gefährlichen Ausweichmanövern führt. Gleichzeitig findet man in diesem Straßenabschnitt parkseitig mehrere Parkbuchten, die oftmals bis zur Bordsteinkante zugeparkt sind. Der Zustand des Straßenbelages läßt ebenfalls zu wünschen übrig und ist mit dem der Forststraße wenigstens vergleichbar. Daher ist es angebracht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch in der Geschwister-Scholl-Straße generell und einheitlich auf 30km/h zu beschränken.

Verlauf der Vorschlagseinbringung:

Bei der Priorisierung erhielt dieser Vorschlag nicht ausreichend Punkte von den Potsdamerinnen und Potsdamern. Er wurde nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen.