Generelle Markierung abgesenkter Bordsteine

Vorschlag:

Im gesamten Stadtgebiet findet man als Rollstuhlfahrer abgesenkte aber zugeparkte Bordsteine. Diese Bereiche sollten deutlich sichtbar markiert werden, um die Hemmschwelle der parkplatzsuchenden Autofahrer zu erhöhen, die diese Bereiche blockieren.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Laut § 12 Absatz 3 Nr. 5 der Straßenverkehrsordung (StVO) ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Fahrbahnmarkierungen sind laut § 39 StVO Verkehrszeichen. Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen, welche nur die bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen wiedergeben, sind nicht anzuordnen. In Potsdam-West läuft demgegenüber zur Zeit ein Pilotprojekt an, in dem nicht vorhandene aber notwendige bzw. nicht eindeutig erkennbare Bordsteinabsenkungen sowie problematische Kreuzungsbereiche farbig (gelb) gekennzeichnet werden. Dadurch soll deren Erkennbarkeit und die Akzeptanz des bestehenden Parkverbotes erhöht werden.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten:
Ca. 100 Euro / Markierung

Umsetzungszeitraum:
-

Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen?
Nein

Grundlage der Umsetzung:
-

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der Nummer 37 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung (über das Internet, den Postweg oder während der Abschlussveranstaltung am 14.01.2010) insgesamt 316 Punkte und erreichte damit Platz 21. Er wurde nicht in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" (LBB = Top 20) aufgenommen.