Gemeindesteuern

Gemeindesteuern
Gemeindesteuern
Gemeindesteuern

Für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben benötigt die Landeshauptstadt finanzielle Mittel. Mit der Erhebung von Gemeindesteuern wird ein bedeutsamer Teil der notwendigen Finanzmittel bereitgestellt. So ergeben sich etwa ein Drittel der gesamten kommunalen Erträge aus Steuern. Dazu zählen die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Vergnügung-, Zweitwohnung-, Übernachtung- sowie Hundesteuer. Einflussmöglichkeiten in der Haushaltsstabilisierung werden in der Anpassung der Hebesätze oder Steuersätze gesehen.

Steuern sind generell nicht zweckgebunden. Sie dienen als allgemeine Finanzierungsmittel zur Deckung des städtischen Haushalts. So kann beispielsweise die Hundesteuer nicht explizit für die Hundekotbeseitigung verwendet werden.

Ordnungspolitische Ziele zur Erhebung von Gemeindesteuern sind unter anderem die Einschränkung der Anzahl von Spielautomaten (Vergnügungssteuer) oder die Steuerung der Anzahl gehaltener Hunde (Hundesteuer).

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Einflussmöglichkeiten werden in der Anpassung der Hebesätze oder Steuersätze, wie z.B. der möglichen Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer oder auch in der Erhöhung der Steuersätze für u.a. die Vergnügungssteuer gesehen. Die Grundsteuer wird derzeit reformiert. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstücks-Werte nicht mehr verfassungsgemäß ist. In diesem Zusammenhang sind zukünftig auch Hebesatzanpassungen zu erwarten.

Aufwand im Haushalt 2018: 7.900.000 Euro
Aufwand im Haushalt 2019: 9.900.000 Euro

Ertrag im Haushalt 2018: 194.299.000 Euro
Ertrag im Haushalt 2019: 227.799.000 Euro