Förderung von Baumschutz bei Privatleuten

Bäume im städtischen Bereich in Privatgärten sind durch die Potsdamer Baumschutzverordnung geschützt. Wer alte wertvolle Bäume in seinem Garten hat, muß für die Verkehrssicherheit sorgen. Er muß nach Maßgabe der Baumschutzverordnung die Bäume erhalten. Die Kosten dafür trägt der Baumbesitzer. Private Baumbesitzer leisten daher oft ungewollt einen großen Beitrag für die Allgemeinheit. Viele sind damit finanziell überfordert und würden lieber Fällen lassen als erhalten. Der Baumschutz bei Baumaßnahmen wird dagegen fast gar nicht kontrolliert. Bodenverdichtung, Wurzelabgrabungen etc. sind die Folgen. Mein Vorschlag: 1. Umweltamt erhält eine neue Stelle zur Baustellenkontrolle im Bezug auf Baumschutz 2. Lockerung der Baumschutzsatzung im privaten Bereich 3. Förderung von Privaten Baumbesitzern, die überproportional viele Bäume zu erhalten haben. 4. Förderanträge für besonders schützenswerte Bäume im Privatbereich. Zusammenfassend: Entlastung des Privatbaumbesitzers, bei gleichzeitiger stärkerer Ahndung bei Baumbeschädigungen im Baustellenbereich (insbesondere Wurzelraum). Das Leitbild soll ein fördernder Baumschutz sein, der den Privatbaumbesitzer für den Erhalt der Bäume belohnt, während mutwillige oder fahrtlässige Beschädigung stärker geahndet wird.

Verlauf der Vorschlagseinbringung:

Bei der Priorisierung erhielt dieser Vorschlag nicht ausreichend Punkte von den Potsdamerinnen und Potsdamern. Er wurde nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen.