Differenzierung der Hundesteuer

Hundehalter, die sich verpflichten, die festen Ausscheidungen ihrer Hunde zu beseitigen, sollten belohnt werden. Daher sollten die Hundesteuern für all die Hunde, deren Halter sich nicht zur Kotbeseitigung verpflichten und dies nicht durch Mitführung geeigneter Werkzeuge und Behältnisse nachweisen können, verdoppelt werden. Beim Verstoß gegen diese Verpflichtung muss generell für ein Jahr die doppelte Hundesteuer entrichtet werden, ehe ein neuer Antrag zur Reduzierung gestellt werden kann. Für Hunde, deren Halter sich fünf Jahre keine Verstöße zu Schulden kommen lassen, kann die Hundesteuer auf Antrag halbiert werden. Nach zehn Jahren untadligen Verhaltens kann die Hundesteuer erlassen werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung:

Bei der Priorisierung erhielt dieser Vorschlag nicht ausreichend Punkte von den Potsdamerinnen und Potsdamern. Er wurde nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen.