Begehbarkeit statt Slalomlauf Innenstadt

Vorschlag:

Ohne Ausweichmanöver ist teilweise das Laufen, insbesondere mit Gepäck, Kinderwagen, zu zweit oder mit Fahrrad in den Geschäftsstrassen (insbesondere Brandenburger und Mittelstrasse) nicht möglich. Die Geschäftsbetreiber sollten regelmäßiger und nachdrücklicher überprüft und ermahnt werden (auch dafür gibt es Bußgelder), die Gehwege gangbar zu halten.