Bessere Betreuung für Schüler und Kinder mit Behinderung

Votierungsliste Nummer: 
18
Laufende Nummer: 
1023
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Erhöhung der Förderung für die Betreuung behinderter Kinder durch die Schaffung entsprechender Angebote. Darüber hinaus ist die Einrichtung und Finanzierung eines Fahrdiensttransports für den Hortbesuch von Förderschülern auch in den Ferien, entweder pauschal oder nach Einzelfall- und Härtefallprüfung, zu sichern. In den jährlich 13 Wochen Schulferien sollten durchschnittlich drei Wochen Hortbesuch je Förderschüler berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist die Fahrdienst-Satzung zu ändern und die Kostenübernahme durch die Stadt Potsdam zu sichern.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Im Rahmen der Schulanschlussbetreuung wird für Jugendliche mit Behinderung (ab dem 15. Lebensjahr) auch in der Ferienzeit ein Betreuungsprogramm (ähnlich wie „Ferienspiel") als freiwillige Maßnahme vorgehalten. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres besteht gesetzlich kein Anspruch auf eine Schulanschlussbetreuung für Jugendliche mit Behinderung. Dies stellt eine gesetzgeberische Lücke dar und entspricht nicht den Grundsätzen der UN Behindertenrechtskonvention.
Jugendliche mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Gesetzbuch (SGB XII) haben auf Grund ihrer Behinderung häufig nicht den Entwicklungsstand eines altersgerechten Jugendlichen. Eine Begleitung und Betreuung ist auch in den Ferienzeiten unabdingbar.
In Folge dessen, hat die Landeshauptstadt Potsdam ihre Verantwortung wahrgenommen und ein Angebot der Schulanschlussbetreuung für 15 Jugendliche mit Behinderung seit dem 04.01.2016, die auch die Ferienzeiten beinhaltet, als freiwillige Maßnahme, implementiert.
So wird für diese Jugendliche ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienangebot vorgehalten. Die Kinder und Jugendlichen können mit viel Spaß ihre Ferien genießen und die Eltern wissen ihre Kinder gut betreut.
Eine darüber hinaus gehende Regelung, die auch die Beförderung zu einem vorhandenen Angebot in der Ferienzeit sicherstellt, wäre als freiwillige Leistung, über eine zu beschließende Satzung, zu treffen.
Diese ist von der Schülerbeförderungssatzung nach § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes abzugrenzen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl ausreichend, bei der abschließenden Votierung insgesamt 1.982 Punkte und wurde unter der Nummer 15 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2016 unter der Nummer "16/SVV/0691" der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung übergeben. Der Ausschuss für Finanzen hat sich dem Votum des Ausschuss für Soziales angeschlossen und eine weitergehende Prüfung des Vorschlags empfohlen (23.2.2017) >> Prüfauftrag Die Stadtverordnetenversammlung folgte in ihrer Sitzung vom 1.3.2017 der Empfehlung.

Prüfergebnis:

Der Stand der Prüfung wurde der Stadtverordnetenversammlung im September 2017 unter der Drucksache 17/SVV/0738 mitgeteilt:

Grundsätzlich muss dazu gesagt werden, dass die Einrichtung eines Fahrdienstes gemäß dem o.g. Beschuss zu einer Besserstellung führen würde, da auch Eltern mit Kindern ohne Behinderungen von derartiger Problematik betroffen sind. Sofern alleinerziehende Mütter und Vater nähere Betrachtung finden, ist feststellbar, dass diese ebenfalls regelmäßig mit den benannten Problemen zu kämpfen haben. Des Weiteren besteht die aufgegriffene Problematik nicht nur an 3 von 13 Ferienwochen, sondern ebenfalls in den anderen 10 Ferienwochen.

Darüber hinaus werden in dem Beschluss lediglich Schüler erfasst, die eine Förderschule besuchen. Dies hat zur Folge, dass dem Inklusionsgedanken als solchem nicht Rechnung getragen wird, da Schüler mit Behinderungen auch Regelschulen besuchen und diese ebenfalls das Ferienangebot beanspruchen können.

Im Rahmen der Schulanschlussbetreuung wird für Jugendliche mit Behinderung (ab dem 15. Lebensjahr) auch in der Ferienzeit ein Betreuungsprogramm als freiwillige Maßnahme durch die Landeshauptstadt Potsdam vorgehalten. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres besteht gesetzlich kein Anspruch auf eine Schulanschlussbetreuung für Jugendliche mit Behinderung. Dies stellt eine gesetzgeberische Lücke dar und entspricht nicht den Grundsätzen der UN Behindertenrechtskonvention. Jugendliche mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Gesetzbuch (SGB XII) haben auf Grund ihrer Behinderung häufig nicht den Entwicklungsstand eines altersgerechten Jugendlichen. Eine Begleitung und Betreuung ist auch in den Ferienzeiten unabdingbar.

In Folge dessen hat die Landeshauptstadt Potsdam ihre Verantwortung wahrgenommen und ein Angebot der Schulanschlussbetreuung für 15 Jugendliche mit Behinderung seit dem 04.01.2016, die auch die Ferienzeiten beinhaltet als freiwillige Maßnahme implementiert. So wird für diese Jugendliche ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienangebot vorgehalten.

Eine darüber hinaus gehende Regelung, die auch die Beförderung zu einem vorhandenen Angebot in der Ferienzeit sicherstellt, stellt eine Erweiterung der Beförderungsleistung dar, welche über die eigentliche Beförderungsleistung nach dem BbgSchulG § 112 auf Beförderung von Hortkindern in außerschulischen Zeiten hinausgeht.

Zum 01. Januar 2014 ist eine Neuerung in der Schülerbeförderung gesetzlich geregelt worden. Danach ist die ursprüngliche Regelung im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) entfallen. Diese pflichtige Aufgabe – d.h. die Beförderung und die Kostenerstattung von Schüler/innen - sollte zukünftig durch die Satzungen der Gemeinden geregelt werden.

Grund dieser Änderung waren Kürzungen des Finanzausgleichs durch das Land Brandenburg. Um Einnahmeausfälle vom Land für die Schülerbeförderung zu kompensieren und den Kommunen gleichermaßen die Erfüllung der Aufgaben für die Schülerbeförderung zu ermöglichen, sollten Kommunen kurzfristig in die Lage versetzt werden, Aufgaben in der Schülerbeförderung zu reduzieren und die Kostenerstattung zu regeln (vgl. BbgSchulG – Kommentar 11.09 Nr. 5).

Derzeitiger Stand ist, dass keine Reduzierung der Aufgaben in der Schülerbeförderung erfolgte und die Kostenerstattung durch Tragung des Eigenanteils durch die Eltern nur bei der Erstattungen der Schülerfahrtkosten angewandt wird. Bei Schüler/innen mit Behinderungen trägt hingegen die Landeshauptstadt Potsdam allein die kompletten Beförderungskosten.

Die Aufwendungen in der Schülerbeförderung/Schülerfahrtkostenerstattung betrugen, bedingt durch den Schülerzuwachs und der Erhöhung des Mindestlohnes, in den letzten drei Jahren:

2014 -   904.634,69 EUR
2015 -1.101.954,40 EUR
2016 -1.167.375,42 EUR

Mehr als Dreiviertel der v.g. Aufwendungen sind den Schülerbeförderungskosten zuzuordnen.

Die Erweiterung der Beförderungsleistung nach dem BbgSchulG § 112 auf Beförderung von Hortkindern in außerschulischen Zeiten ist der ursprünglichen Intention der Gesetzesänderung gegenläufig und stellt sich wie folgt dar:

  • Es besteht keine rechtliche Grundlage u.a. BbgSchulG zur Bereitstellung und Finanzierung der Schülerbeförderung innerhalb der Ferienzeit.
  • Die zusätzlichen Gesamtkosten betragen schätzungsweise 150.000,00 EUR.
  • Mit zusätzlichen Personalkosten für 1 VZE ist zu rechnen.

Die v.g. Schätzung der Gesamtkosten könnte bei Umsetzung auch höher ausfallen. Der Zeitraum (Ferienzeit), in welchem die Beförderungsleistung zu erbringen wäre, wurde allgemein mit 13 Wochen angegeben. D.h. Schulträger und Beförderungsunternehmen müssten zu jeder Ferienzeit Personal vorhalten, um die Beförderungsleistung zu gewährleisten, unabhängig davon, wie viele Schüler/innen letztlich zu befördern sind. Synergien von Sammelbeförderungen (so wie es derzeit in den Schulzeiten durchgeführt wird) wären nicht mehr gegeben. 

Rechenschaft zur Umsetzung:

Prüfergebnis / Ausblick zur Realisierung: Im Rahmen der Schulanschlussbetreuung wird für Jugendliche mit Behinderung (ab dem 15. Lebensjahr) auch in der Ferienzeit ein Betreuungsprogramm als freiwillige Maßnahme durch die Landeshauptstadt Potsdam vorgehalten. So wird für diese Jugendliche ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienangebot vorgehalten. Bei Schüler/innen mit Behinderungen trägt die Landeshauptstadt Potsdam allein die kompletten Beförderungskosten. Jährlich stehen dafür 200.000 Euro zur Verfügung.

Aktualisierung (August 2020): Die Schulanschlussbetreuung wird derzeit im konzeptionierten Rahmen weitergeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die für dieses Jahr (2020) vorgesehene Neuausschreibung der Leistung auf 2021 verschoben.

Welche Mittel wurden bereitgestellt?

Kostenplanung 2017: Aufwand: 200.000 EUR / Ertrag: 0 EUR     
Kostenergebnis 2017: Aufwand: 158.788 EUR / Ertrag: 0 EUR

Ausblick, Kostenplanung: 600.000 EUR in Summe für 2018, 2019 und 2020
 

Originalvorschläge:

Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:

1023 | Den Ferienhort für Schüler mit Behinderung erreichbar machen: Förderschüler in Potsdam können den Ferienhort nur nutzen, wenn sie von ihren Eltern gebracht und geholt werden bzw. wenn sie so selbständig sind, die Wege alleine zu bewältigen.
Vielen Schülern, die in Potsdams Förder- und Inklusionsschulen gehen, fehlt diese Selbständigkeit aufgrund ihrer Behinderung. Sie haben deshalb während der Schulzeit die Bewilligung, mit einem Fahrdienst zur Schule und zurück nach Hause zu fahren.
Während der 13 Wochen jährlichen Schulferien besteht zwar weiter dringender Bedarf seitens der Elternhäuser, einen Anspruch auf Kostenübernahme für einen Fahrdiensttransport zum Ferienhort und zurück nach Hause gibt es jedoch nicht.
Die Eltern sind gefordert. Sie müssen es schaffen, die Fahrten entweder privat zu ermöglichen oder auf einen Hortbesuch ihres Kindes verzichten. Viele Eltern können den Transport entweder mangels Auto oder mangels Möglichkeit, das private Bringen und Holen mit ihrer Arbeit zu vereinbaren, nicht einrichten - im Endeffekt ist es ein Verlust für die Kinder!
(Ein Beispiel: die zweiwöchigen Ferienspiele der Oberlinschule (für Körperbehinderte) in den Sommerferien werden seit Jahren nur von wenigen Schülern besucht, weil die Möglichkeit fehlt, mit dem Fahrdienst dorthin zu kommen.)
Inklusion und gerechte Teilhabe würde ermöglicht, wenn die Stadt Potsdam die Fahrdienstkosten der Förderschüler auch in den Schulferien übernimmt! Es wäre für viele Familien mit einem behinderten Kind eine große Erleichterung, würde den Eltern helfen zu arbeiten und den Schülern, auch in den Ferien Freunde zu treffen und eine gute Freizeit zu verbringen.
Es wird gefordert: die Finanzierung und Ermöglichung des Fahrdiensttransports für den Hortbesuch der Förderschüler auch in den Ferien -entweder pauschal oder nach Einzelfall- und Härtefallprüfung. Es geht dabei im Mittel um ca. 3 Wochen Hortbesuch pro Förderschüler pro Jahr während der 13 Wochen jährlichen Schulferien. Bitte diskutieren Sie eine Änderung der Fahrdienst-Satzung und die Kostenübernahme durch die Stadt Potsdam.
121 | Betreuung behinderter Kinder verbessern: Die Betreuung behinderter Kinder sollte viel mehr gefördert werden, dann hätte man auch nicht den FED des Oberlinhauses schließen müssen oder hätte mittlerweile etwas vergleichbares in Potsdam. Hier sollte eine Lösung gefunden werden.

Kommentare

Es ist schon schlimm genug, dass es nur 14 Tage Ferienbetreuung überhaupt gibt und selbst diese 14 Tage können nicht von allen Schülern genutzt werden. Wo es gerade für diese Schüler besonders schwer ist aus der Isolation heraus zukommen und jeder soziale Kontakt hilfreich ist.

..na wie vor fehlt dringend auch eine Kurzzeitpflege-Einrichtung (dem ehemaligen FeD ähnlich), wo man sich als Elternteil von der täglichen Pflege auch mal erholen bzw. entlasten kann..Auch wenn wir krankheitsbedingt als Pflegeperson ausfallen, gibt es keine einzige Alternative wo wir unsere Kinder/Jugendlichen/Junge Erwachsenen zur Pflege hingeben können...

zu: Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: Es geht hier NICHT NUR um den Fahrdienst für die Jugendlichen mit Behinderung ab dem 15. Lebensjahr, sondern es geht um ALLE behinderten Kinder, die gern in die von den Schulen organisierten Ferienspiele gehen möchten.

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