Stadtwachstum meistern - Wohnraumförderung

Laufende Nummer: 
1016
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Durch verstärkten Zuzug wächst Potsdam über seine Kapazität hinaus. Um diesem Wachstum Herr zu werden, schlage ich vor, anstehende Bauvorhaben, die zuvor einen Abriss beinhalten, vorerst auszusetzen, damit die öffentlichen Gelder, sinnvoll genutzt, dazu beitragen, u.a. den fehlenden Wohnraum zu schaffen.
Denn neben den privat geschaffenen Wohnungen, muss es auch öffentlichen und/oder öffentlich geförderten Wohnraum geben, damit kein Teil der Stadtbewohner vergessen werden, wenn die Stadt sich auf den Weg in die Zukunft begibt.
Hierbei sollte, wenn mehr auf private Bauherren gesetzt wird, darauf geachtet werden, dass zu einem Wohnhaus oder ~komplex auch Garagen in ausreichender Form zur Verfügung der Mieter/Käufer stehen. So kann der vorhandene Straßenraum, durch z.B. unter der Erde untergebrachten Parkraumes, besser genutzt werden und muss nicht ständig erweitert werden. Dass führt auch dazu, dass immer mehr dazu übergehen, den Wagen zur Fahrt zur Arbeit in der Garage stehen zu lassen, besonders wenn der öffentliche Nahverkehr so wie bisher ständig attraktiver wird, was letztendlich die Reparaturkosten für öffentlichen Straßenraum senkt. Gleichzeitig kommt man dem Anlieferverkehr, sowie Hol~ u. Bringedienst entgegen, da nun für deren Tätigkeit mehr Freifläche zur Verfügung steht. Und - vielleicht - geschehen weniger Unfälle durch schlechte Einsichtnahme.
Des weiteren könnten Gebäude, die dem 'neuen' Stadtbild momentan im Wege stehen, durch eine Fassadensanierung angepasst werden (siehe Drewitz). Vielleicht entpuppt sich das Provisorium als durchaus lebensfähig oder so gut, dass es später nicht unbedingt beseitigt werden muss. Zumindest spart das Gelder der Stadtkasse, wenn zusätzlich Möglichkeiten zur Sanierung, die durch die EU gefördert werden, dort zur Anwendung kommen.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Neuen Kommentar hinzufügen