Potsdams Schlossgärten und die Schaffung neuer Grünanlagen (Eintrittsgelder)

Laufende Nummer: 
981
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Einführung eines Eintrittsgeldes für Potsdams Schlossgärten ist wohl die bessere Option, um die Pflege und den Erhalt der Anlagen zu garantieren. Zu hoffen ist, dass sich dadurch auch die Aufwendungen für Schäden durch Vandalismus, durch den Missbrauch der Gärten als Freizeitparks, Spaßbäder, FKK-Strände, Angelparadiese und Schlitten-Abfahrtshügel geringer werden. Uralte Bäume und Hecken werden als Klettergerüste von Kindern und Erwachsenen malträtiert; Wiesen, auf denen es klar verboten ist, als Liegewiese, Picknickplätze und Hundesprintflächen zertrampelt; Wege, die nicht dafür freigegeben sind, als Fahrradwege genutzt. Die dadurch entstehenden Schäden zu beheben erfordert viel Geld. Einen miserablen Eindruck hinterlässt das geschilderte, beinnahe täglich zu beobachtende Fehlverhalten auch auf Touristen, für die die Schlösser und Gärten Potsdams die Hauptattraktion für ihren Besuch der Stadt sind, nicht die hiesigen Läden, die es es auch überall sonst gibt. Zahlreiche Arbeitsplätze sind der Touristen wegen in Potsdam entstanden. Das sollte nicht vergessen werden.
Das eingesparte Geld sollte für die Anlage von Grünflächen genutzt werden, auf denen das Herumtoben, wie es in den Schlossgärten leider noch zu beobachten ist, erlaubt ist. Schön wäre dabei auch die Schaffung von Erwachsenen-Spielplätzen und Kneipp-Anlagen, wie es sie in Süddeutschland zuhauf gibt. Potsdam sollte grün und luftig bleiben, sich nicht mit Luxus-Wohnungen ersticken, die sich Otto-Normal-Potsdamer sowieso nicht leisten kann.
Zum Schluss: Was in den Welterbe-Gärten gestattet ist und was nicht, legt die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg fest. Umfrageaktionen zu den Nutzungswünschen in den Schlossgärten sind deshalb überflüssig. Sie sind eine Verschwendung öffentlicher Gelder.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

Neuen Kommentar hinzufügen