Keine öffentlichen Gelder für den Erhalt umstrittener Gebäude
Architektonische Vielfalt ist schätzens- und schützenswert. Gebäude in öffentlicher Verantwortung, deren Bestand und Nutzung in Stadtpolitik und Stadtbevölkerung strittig sind, sollten aber nur im Ausnahmefall mit öffentlichen Geldern erhalten oder aufwändig saniert werden. Insbesondere eine wirkungsvolle energetische Sanierung kann Kosten in Höhen treiben, die Abriss und Neubau als bedenkenswerte Alternative erscheinen lassen. Sollen Gebäude - insbesondere aus der DDR-Zeit - dennoch erhalten werden, sollten dafür keine öffentlichen Gelder eingesetzt werden, sondern das Interesse an einem Erhalt dieser Gebäude muss sich auch dadurch rechtfertigen lassen, dass sich die der Bestandserhaltung verpflichteten Initiativen realistische Vorschläge zu einer Finanzierung ihrer Vorhaben vorlegen, die für den städtischen Haushalt zu keinen Mehrbelastungen führen.
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