(Innenstadt) Kreuzungen einsehbarer gestalten durch Fahrradstellplätze

Laufende Nummer: 
601
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Kreuzungsbereiche in der Innenstadt, sowie allen Stadtteilzentren mit hoher Gewerbe-, Kultureinrichtungs- und Wohndichte, die bisher direkt mit Autoparkflächen in die Straßenzüge starten, sollten mit Fahrradbügeln/ Fahrradstellplätzen ausgestattet werden.

Zur Erläuterung: Der jeweils erste Autoparkplatz einer Straße kann mit zwei bis drei Fahrradbügeln quer zur Fahrbahn bestückt werden (ähnlich zu den Stellplätzen vor DM und Biocompany in der Innenstadt). Und eventuell sollte ein kleiner Poller direkt im Kreuzungswinkel installiert werden, um ein Zustellen durch motorisierten Verkehr der abgesenkten Bordsteine zu verhindern.

Dies hat vielfältige positive Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmer: Die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen mit Rollatoren, Kinderwägen, Touristen mit Rollkoffern etc. wird unterstützt. Signifikant viele und sichere Fahrradstellplätze werden in Geschäftsnähe installiert. Die Einsehbarkeit der Kreuzungen wird für alle erhöht, auch kleine Kinder und Autofahrer in kleinen PKWs können dann besser den gesamten Kreuzungsbereich einsehen. Die zum Teil eh schon schmalen Gehwege müssen zudem weniger fürs Abstellen von Rädern genutzt werden, was dem Schlendern und Verweilen von Anwohnern und Besuchern zuträglich ist.

Zur Erprobung dieses Konzeptes werden folgende Kreuzungen vorgeschlagen:
- Dortustraße Ecke Hegelallee
- Jägerstraße Ecke Hegelallee
- Gutenbergstraße Ecke Dortustraße
- Gutenbergstraße Ecke Friedrich-Ebert-Straße
- Gutenbergstraße Ecke Lindenstraße
- Charlottenstraße Ecke Lindenstraße
- Charlottenstraße Ecke Wilhelm-Staab-Straße

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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