Erhöhung der Vergnügungssteuer in Potsdam
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vergnügungssteuer in Potsdam wird erhöht und ausgeweitet, um steigende Ausgaben zu finanzieren.
Die Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt Potsdam ist seit 01.08.2006 unverändert.
In Anlehnung an die Bezugsgrößen des Veranlagungsjahres 2018 ergeben sich folgende betragsmäßige Erhöhungen pro Jahr:
• Erhöhung um 1%: Erhöhung um ca. 5.000 Euro
• Erhöhung um 2%: Erhöhung um ca. 10.000 Euro
Bei der Zeitplanung für eine Satzungsänderung sind die einzubeziehenden Gremien sowie die Schaffung von technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Für Planungszwecke sollte sich ein halbes Jahr Vorlauf ergeben.
Grundsätzlich fallen für die Umsetzung keine Kosten an, da allein aufgrund der Erhöhung keine neuen Steuergegenstände hinzutreten (mögliche Mehrerträge siehe oben).
Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2020/21 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl / Priorisierung ausreichend Punkte und wurde in die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“ unter der Nummer 4 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt bei der abschließenden Votierung keine ausreichende Punktzahl und konnte aus diesem Grund nicht in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen werden.
>> Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, aus mehreren Vorschlägen zusammengefasst:
Originalvorschläge:
532. Höhere Vergnügungssteuer
Denkbar wäre, die Vergnügungssteuer in Potsdam moderat anzuheben, um die steigenden Ausgaben zu finanzieren.
1165. Spielsteuer erweitern und erhöhen
Zudem kann die Vergnügungssteuer kräftig ausgeweitet werden. Wer Kegelbahnen, Bowlingbahnen, Dart-Anlagen, Billardtische oder Solarien benutzt, der solle diese Extra-Steuer auch zahlen. Dabei ist zu prüfen, ob auch Kinos und Sportstudios mit dieser Zusatzsteuer belegt werden könnten.
[Teilinhalt vom Redaktionsteam wg. Nichtzuständigkeit der Stadt gestrichen: Die Spielsteuer, offiziell Vergnügungssteuer, soll auch zukünftig auf Geldspielgeräte erhoben werden. Stehen diese in Spielhallen soll der Betreiber zukünftig der an die Stadt abgeführte Prozentsatz des Einspielergebnisses um 10% erhöht werden. Steht das Gerät in einer Gaststätte sollen es 5% mehr sein.]
Neuen Kommentar hinzufügen