Wenn ein Haushaltsausgleich nicht möglich ist, muss die Stadt zusätzlich zum Haushaltsplan ein „Haushaltssicherungskonzept" aufstellen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist dazu seit 1996 verpflichtet. In diesem „Haushaltssicherungskonzept" soll dargestellt werden, wie die Stadt bis 2012 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Dabei muss beschrieben werden, wie die Stadt auf Dauer ihre Finanzen sicher ordnet. Ein solches Konzept beinhaltet meist tiefgreifende und grundlegende Einschnitte in die Haushaltsplanung und muss durch die Kommunalaufsicht des Landes...
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