Soziale Hilfen

Soziale Hilfen
Soziale Hilfen
Soziale Hilfen

Die Sozialhilfe als Bestandteil der sozialen Sicherung ist eine städtische Pflichtaufgabe. Das bedeutet, dass hier keine Ermessensspielräume vorhanden sind. Weder Verwaltung, noch Politik oder die Bürgerschaft haben hier wirksame Eingriffsmöglichkeiten. Die Potentiale beschränken sich hier auf die Optimierung der Organisationsabläufe, die einer ständigen Beobachtung unterliegen. Die betroffenen Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe und können diesen notfalls vor Gericht einklagen.

Die Sozialhilfe ist unterteilt in kommunale Pflichtaufgaben und vom Land an die Kommune übertragene Aufgaben und umfasst mit das größte Haushaltsvolumen. Zum Aufgabenfeld der Sozialen Hilfen gehören insbesondere

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege und Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Aufgaben der Wohnungssicherung zur Vermeidung und Überwindung von Obdachlosigkeit
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ziel ist es, Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Landeshauptstadt Potsdam ermöglicht somit eine finanzielle Absicherung und Unterstützung im Ablauf des täglichen Lebens. Dazu zählen auch die Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Tätigkeiten.

Ein zusätzliches Ziel ist sowohl die Behinderungsprävention und -linderung, als auch die gesellschaftliche Integration von behinderten Menschen.


Konkrete Kennzahlen:

  • Hilfeempfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII): 1.616 (Stand 2016)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII): 330 (Stand (2016)
  • Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II): 8.364 (Stand 2016)
  • Hilfeempfänger von Eingliederungshilfe: 479 außerhalb von Einrichtungen / 794 innerhalb von Einrichtungen (Stand 2016)
  • Hilfeempfänger von ambulanter Hilfe zur Pflege (Geld- oder Sachleistung): 242 (Stand 2016)
  • Hilfeempfänger von vollstationärer Hilfe zur Pflege: 254 (Stand 2016)
  • Hilfeempfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: 1.205 (Stand Feb 2017)
  • Aufnahmequote Flüchtlinge für 2017: vorläufig 499


Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Bei den Sozialen Hilfen handelt es sich um städtische Pflichtaufgaben. Einsparungspotentiale sind in diesem Bereich grundsätzlich nicht gegeben. Die aufgeführten Leistungen sind gesetzlich vorgegebene Pflichtleistungen, welche in dieser Form erbracht werden müssen.


Aufwand im Haushalt 2017: 138.525.100 Euro
Ertrag im Haushalt 2017: 83.273.800 Euro