Ablöse Parkplätze etc. und neue Randbedingungen
Parkplätze dürfen nicht mehr abgelöst werden. Abgelöste Parkplätze dürfen nicht in eine neue anderslautende Nutzung übernommen werden.
Die Berechnung muss lauten pro Wohneinheit mind. 1 Fahrzeugstellplatz. (Kein Abzug möglich). Ab Wohnheiten mit 80 m² mind 2 Fahrzeugstellpätze ( Hier aber Abzug 20 % bei 20 minütiger Straßenbahn oder Busverbindung). Zuschlag bei den Parkplätzen, wenn das Haus in der Nähe von öffentlichen Parks liegen.(20% pro Stellplatz). Die Gäste des Parks parken nämlich im Wohngebiet! Zu jeder Wohneinheit 0,5 Fahradstellplätze. Dazu noch ein Platzanteil für eine Sitzgelegenheit vor dem Eingang. Pro Wohneinheit mind. 0,6 m ² Sitzfläche in Form einer Sitzecke. Pro Wohneinheit bis 80 m² mind 30 m² Freifläche ohne Gehweg. Pro Wohneinheit ab 80 m² mind. 50 m² Freifläche ohne Gehweg.
Spielplatz pro Wohneinheit min. 5 m². Je 100 m² Spielplatz muss ein Spielgerät mit einem Mindestwert von 2.000 € aufgebaut werden. Die Spielplätze sind zu Turnusgemäß zu warten. Pro 10 Wohneinheiten ein Papierkorb. Je Wohneinheit muss 0,2 Stück Baum und 3 m² Hecke gepflanzt und gepflegt werden.
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