Ablöse Parkplätze etc. und neue Randbedingungen

Laufende Nummer: 
15
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Themenfeld: 

Parkplätze dürfen nicht mehr abgelöst werden. Abgelöste Parkplätze dürfen nicht in eine neue anderslautende Nutzung übernommen werden.
Die Berechnung muss lauten pro Wohneinheit mind. 1 Fahrzeugstellplatz. (Kein Abzug möglich). Ab Wohnheiten mit 80 m² mind 2 Fahrzeugstellpätze ( Hier aber Abzug 20 % bei 20 minütiger Straßenbahn oder Busverbindung). Zuschlag bei den Parkplätzen, wenn das Haus in der Nähe von öffentlichen Parks liegen.(20% pro Stellplatz). Die Gäste des Parks parken nämlich im Wohngebiet! Zu jeder Wohneinheit 0,5 Fahradstellplätze. Dazu noch ein Platzanteil für eine Sitzgelegenheit vor dem Eingang. Pro Wohneinheit mind. 0,6 m ² Sitzfläche in Form einer Sitzecke. Pro Wohneinheit bis 80 m² mind 30 m² Freifläche ohne Gehweg. Pro Wohneinheit ab 80 m² mind. 50 m² Freifläche ohne Gehweg.
Spielplatz pro Wohneinheit min. 5 m². Je 100 m² Spielplatz muss ein Spielgerät mit einem Mindestwert von 2.000 € aufgebaut werden. Die Spielplätze sind zu Turnusgemäß zu warten. Pro 10 Wohneinheiten ein Papierkorb. Je Wohneinheit muss 0,2 Stück Baum und 3 m² Hecke gepflanzt und gepflegt werden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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